Die Sachbezüge sind mit den um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreisen am Abgabeort im Zeitpunkt der Abgabe anzusetzen. Endpreis ist der Preis, der im allgemeinen Geschäftsverkehr von Letztverbrauchern in der Mehrzahl der Verkaufsfälle tatsächlich inkl. Umsatzsteuer und sämtlicher Preisbestandteile gezahlt wird. Der Geldwert des Sachbezugs ist der um 4 % geminderte Endpreis, als Arbeitslohn ist der Unterschiedsbetrag zwischen diesem Geldwert und dem vom Arbeitnehmer gezahlten Betrag anzusetzen.[1]

Für Waren und Dienstleistungen, die durch den Betrieb des Arbeitgebers hergestellt, vertrieben oder erbracht werden, kann jeder Arbeitnehmer den Rabattfreibetrag i. H. v. 1.080 EUR jährlich beanspruchen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Arbeitgeber die Sachbezüge nicht pauschal besteuert. Alternativ kann die Ware oder Dienstleistung auch mit einem im Internet angebotenen günstigeren Preis bewertet werden.[2] Dann entfallen jedoch der Bewertungsabschlag von 4 % und der Rabattfreibetrag.

Der Arbeitgeber kann für jeden Sachbezug, der die Voraussetzungen der Pauschalbesteuerung nach § 40 EStG erfüllt, einzeln entscheiden, ob er die Pauschalbesteuerung oder die individuelle Besteuerung beim Arbeitnehmer wählt.

 
So buchen Sie richtig

Belegschaftsrabatte

Ein Möbelhändler gibt Möbel seines Ladensortiments mit einem Belegschaftsrabatt von 25 % an seine Mitarbeiter ab. Der Mitarbeiter (Steuerklasse I, kein Kinderfreibetrag, keine KiSt, 1,5 % Zusatzbeitrag) erwirbt eine Küche für 9.000 EUR. Der Ladenpreis beträgt 12.000 EUR.

Ermittlung des geldwerten Vorteils:

 
  Endpreis brutto 12.000 EUR
./. 4 % Bewertungsabschlag 480 EUR
= verbilligter Kaufpreis 11.520 EUR
./. Zahlung des Arbeitnehmers 9.000 EUR
= geldwerter Vorteil 2.520 EUR
./. Rabattfreibetrag 1.080 EUR
= beim Arbeitnehmer steuerpflichtig 1.440 EUR

Dieser Betrag ist dem laufenden Bruttoarbeitslohn als Fiktivlohn hinzuzurechnen und zu versteuern und zu verbeitragen.

 
 

steuerpflichtig

EUR

steuerfrei

EUR

Gesamt

EUR
Gehalt 2.000   2.000
geldwerter Vorteil 1.440 1.080 2.520
Gesamtbrutto 3.440 1.080 4.520
LSt + KiSt auf lfd. Bezug – 419,50   – 419,50
SV – 720,68   – 720,68
Netto     3.379,82
verrechneter Sachbezug – 1.440 – 1.080 – 2.520
Auszahlbetrag     859,82

Buchung

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag EUR

Konto

SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung Betrag EUR
4120/6020 Gehalt 2.000 1755/3790 Lohnverrechnung 5.230,36
4145/6060 Geldwerter Vorteil steuerpflichtig 1.440      
4140/6030 Geldwerter Vorteil steuerfrei 1.080      
4130/6110 Gesetzliche soziale Aufwendungen (AG-Anteil inkl. U2 und Insolvenzgeldumlage) 710,36      
1755/3790 Lohnverrechnung 5.230,36 1740/3720 Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt 859,82
      1741/3730 Verbindlichkeiten LSt 419,50
      1742/3740 Verbindlichkeiten SV 1.431,04
      8595/4945 Sachbezüge Waren 2.520,00

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