Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV-Position
Aufwendungen aus der Veränderung von Urlaubsrückstellungen 4156 6076   GuV, Personalaufwand
Aufwendungen aus der Veränderung von Urlaubsrückstellungen für Gesellschafter-Geschäftsführer 4157 6077   GuV, Personalaufwand
Aufwendungen aus der Veränderung von Urlaubsrückstellungen für angestellte Mitunternehmer § 15 EStG (mit Sonderbetriebseinnahme korrespondierend) 4158 6078   GuV, Personalaufwand
Aufwendungen aus der Veränderung von Urlaubsrückstellungen für Minijobber 4159 6079   GuV, Personalaufwand
Urlaubsrückstellungen 0961 3079   Bilanz, sonstige Rückstellungen

So kontieren Sie richtig!

Für den noch nicht genommenen Jahresurlaub ihrer Arbeitnehmer müssen Unternehmen am Jahresende eine Verbindlichkeitsrückstellung für Erfüllungsrückstände bilden, da den unerfüllten Urlaubsverpflichtungen keine Arbeitsleistung mehr gegenübersteht. Den ermittelten Rückstellungsbetrag buchen Sie auf das Konto "Urlaubsrückstellungen" 0961 (SKR 03) bzw. 3079 (SKR 04).

Die Gegenbuchung erfolgt z. B. auf das Konto "Aufwendungen aus der Veränderung von Urlaubsrückstellungen" 4156 (SKR 03) bzw. 6076 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Aufwendungen aus der Veränderung von Urlaubsrückstellungen

an Urlaubsrückstellungen

Die im Vorjahr gebildete Urlaubsrückstellung ist aufzulösen. Hierzu ist genau umgekehrt zu buchen.

 

Buchungssatz:

Urlaubsrückstellungen

an Aufwendungen aus der Veränderung von Urlaubsrückstellungen

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