Unternehmer Huber erstellt für seine GmbH eine Handelsbilanz. Er ermittelt den handelsrechtlichen Gewinn vor Abzug der Gewerbesteuer mit 80.000 EUR. Die Gewerbesteuerrückstellung, die Unternehmer Huber in der Handelsbilanz ausweist, beträgt 80.000 EUR × 3,5 % = 2.800 × 400 % (Hebesatz) = 11.200 EUR. Die handelsrechtliche Rückstellung muss er für die Steuerbilanz übernehmen, weil es hierbei keine Regelung gibt, die den Maßgeblichkeitsgrundsatz der Handelsbilanz für die Steuerbilanz durchbricht.
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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4320/7610 | Gewerbesteuer | 11.200 | 0956/3035 | Gewerbesteuerrückstellungen, § 4 Abs. 5b EStG | 11.200 |
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