Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV-Position
Sonstige Rückstellungen 0970 3070   Sonstige Rückstellungen
Zinsaufwand aus der Abzinsung von Rückstellungen 2144 7362   Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Zinsertrag aus der Abzinsung von Rückstellungen 2684 7142   Zinsen und ähnliche Erträge
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 2735 4930   Sonstige betrieblichen Erträge

So kontieren Sie richtig!

Beinhaltet ein Pachtvertrag die Verpflichtung zur Beseitigung errichteter baulicher Anlagen zum Ende des Pachtverhältnisses, so ist hierfür beim Pächter eine Verbindlichkeitsrückstellung zu bilden, die ratierlich über die Vertragslaufzeit anzusammeln ist. Wird der Pachtvertrag verlängert, so ist der Rückstellungsberechnung ab dem Zeitpunkt der Verlängerung die verlängerte Vertragslaufzeit zugrunde zu legen.

Die Buchung in der Ansammlungsphase erfolgt auf das Konto "Sonstige Rückstellungen" 0970 (SKR 03) bzw. 3070 (SKR 04). Die Gegenbuchung erfolgt – je nach Sachverhalt – z. B. auf das Konto "Pacht (unbewegliche Wirtschaftsgüter)" 4220 (SKR 03) bzw. 6315 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Pacht (unbewegliche Wirtschaftsgüter)

an Sonstige Rückstellungen

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