Das handelsrechtliche Eigenkapital einer Kapitalgesellschaft gliedert sich in

  • gezeichnetes Kapital,
  • Kapitalrücklagen,
  • Gewinnrücklagen,
  • den Gewinn- oder Verlustvortrag und den Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag bzw. den Bilanzgewinn/-verlust.

Kapital- und Gewinnrücklagen sind variable Teile des Eigenkapitals. Sie werden wegen ihres gesonderten bilanziellen Ausweises als offene Rücklagen bezeichnet. Offene Rücklagen werden aufgrund gesetzlicher Vorschriften, auf gesellschaftsvertraglicher oder freiwilliger Basis bei Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften gebildet.

Offene Rücklagen entstehen durch Zurückhaltung von Gewinnen im Rahmen der Innenfinanzierung – sog. Gewinnrücklage – bzw. durch die Einlage von zusätzlichem Eigenkapital im Rahmen der Außenfinanzierung z. B. durch Gesellschafterzuzahlungen – sog. Kapitalrücklage.

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