Aktive Beeinflussung der Risikosituation

Gegenstand der Risikosteuerung von Einzelrisiken ist die aktive Beeinflussung der im Rahmen der Risikoidentifizierung und Risikobewertung ermittelten Risikopositionen. Dazu werden die für das Risikomanagement gültigen Ziele aus den allgemeinen Unternehmenszielen abgeleitet.

Die Steuerungsmaßnahmen zielen auf eine Beeinflussung der festgelegten Bewertungskriterien (vgl. Schritt 1 der Risikobewertung) ab:

  • Reduzierung der Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder
  • Begrenzung der Auswirkungen beim Eintritt von Risiken.

Strategien der Risikosteuerung

Grundsätzlich lassen sich die nachfolgenden Strategien der Risiko­steuerung unterscheiden:

  • Risikovermeidung (Verzicht auf risikoreiche Aktivitäten, z. B. Verzicht auf die Herstellung eines Produkts mit sehr hohen Produkthaftungsrisiken),
  • Risikoverminderung (Reduzierung der Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder der Auswirkung, z. B. durch Limitierungen im Finanzbereich, Mitarbeiterschulungen),
  • Risikoüberwälzung (auch Risikoübertragung oder Risikotransfer; Übertragung des Risikos auf ein anderes Unternehmen, z. B. Versicherung von Elementarschäden, d. h. Überwälzung auf ein Versicherungsunternehmen, oder Outsourcing der Produktion von bestimmten Teilen, d. h. Überwälzung von Produktionsrisiken auf den Lieferanten),
  • Risikokompensation (auch Risikoakzeptanz; z. B. bei Bagatellrisiken oder bei Risiken, für die keine anderen Strategien der Risikosteuerung anwendbar sind).

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