Corporate Governance

Insbesondere im angelsächsischen Raum wurden bereits gute Erfahrungen mit der Erarbeitung und Einführung von Unternehmensleitlinien zur Unternehmensethik gemacht. Dadurch können die Loyalität von Mitarbeitern und der Unternehmensleitung zum eigenen Unternehmen gefördert werden. Darüber hinaus sollen dadurch Täuschungen und Fehler vermieden werden. Werden risikostrategische Grundüberlegungen in die Unternehmensleitlinien zur Unternehmensethik integriert, besteht die Möglichkeit, Risikobewusstsein im Sinne einer Selbstverpflichtung in Kraft zu setzen.

 
Praxis-Tipp

Kontinuierliche Weiterentwicklung erforderlich

Die Risikostrategie darf kein statisches Werk sein, sondern sollte aufgrund geänderter Bedingungen angepasst und ggf. neu formuliert werden. Aus diesem Grund sind regelmäßig (z. B. jährlich) Update-Workshops anzuberaumen, in denen die Risikostrategie auf Aktualität überprüft und ggf. überdacht wird.

Beispielhafte Inhalte einer Risikostrategie

Da der Umgang mit bestandsgefährdenden Risiken andere Maßnahmen erfordert als der Umgang mit Bagatellrisiken, werden in der Risikostrategie unterschiedliche strategische Vorgaben für unterschiedliche Gefährdungsgrade definiert. Inhalte einer Risikostrategie können beispielsweise festlegen,

  • dass nicht die Risikovermeidung oberstes Unternehmensziel ist, sondern eine aktive Beeinflussung der identifizierten Risiken,
  • dass Risiken bewusst und kontrolliert eingegangen werden, um Wettbewerbsvorteile zu erlangen,
  • welche Risiken eingegangen werden dürfen,
  • welches Risikoausmaß von der Unternehmensleitung noch toleriert wird,
  • wann ein Risiko als bestandsgefährdend klassifiziert wird (z. B. Aufzehrung der Hälfte des Eigenkapitals bei Eintritt eines Risikos; andere Bezugsgrößen sind das Betriebsergebnis, der Jahresüberschuss/-fehlbetrag, die Rentabilität, der Gewinn pro Aktie),
  • wie hoch die maximale Verlustgrenze ist (diese dient als Ausgangspunkt für die Limitsysteme der Unternehmensbereiche),
  • ab welcher Schadenshöhe Maßnahmen zur Risikosteuerung ergriffen werden,
  • je größer die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Schadensauswirkung des Risikos sind, desto stärker muss die Unternehmensleitung alle Maßnahmen zur Risikosteuerung ausschöpfen, um das Risiko zu beeinflussen,
  • dass Verantwortung und Entscheidungs-/Handlungskompetenz der das Risikomanagement betreibenden Einheiten deckungsgleich sein müssen,
  • dass die Aufgabenverteilung innerhalb des Risikomanagementsystems dem Grundsatz der Funktionstrennung entsprechen muss, d. h. derjenige, der Risikomanagement "betreibt", darf nicht mit dem identisch sein, der es überwacht,
  • dass Risikomanagement Aufgabe der operativen Bereiche ist, die Verantwortung aber auf Ebene der Unternehmensleitung liegt (und dort einem Vorstandsressort zugeordnet wird, häufig Vorstand Finanzwesen/Controlling oder Vorstandssprecher/-vorsitzender),
  • dass eine zeitnahe Kommunikation von Risikoinformationen an die jeweils Verantwortlichen sicherzustellen ist,
  • welche Mittel die Unternehmensleitung für das Thema Risikomanagement einsetzt.

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