Konkretisierung der Risiko­strategie für nachgelagerte Organisationseinheiten

Wird die Risikostrategie auf Gesamtunternehmensebene erarbeitet, ist es – in Abhängigkeit der Größe des Unternehmens und seiner Organisationsstruktur (z. B. mehrere Tochtergesellschaften) – erforderlich, die Risiko­strategie auf niedrigerer Organisationsebene (z. B. Tochtergesellschaften, Geschäftsbereiche, Werke) zu konkretisieren. Dies geschieht durch Ergänzung der in Schritt 2 erarbeiteten Grundsätze. Hierbei werden zusätzlich Führungskräfte aus dem jeweiligen Unternehmensbereich oder der jeweiligen Tochtergesellschaft in die Erarbeitung einbezogen. Die Konkretisierung für die niedrigeren Organisationsebenen erfolgt z. B. durch

  • Geschäfts- und Projektpläne (z. B. Projektplanung zur Absicherung von Risiken im Projektgeschäft),
  • Sicherheitsregeln (z. B. Notfallvorsorgekonzept zur Absicherung von Ausfallrisiken im IT-Bereich),
  • operative Pläne und Maßnahmen (z. B. Börsenoptionen oder OTC-Optionen zur Absicherung von Währungsrisiken im Finanzbereich).
 
Praxis-Tipp

Beschränkung auf ein Dokument

Es wird empfohlen, die in Schritt 2 erarbeiteten Grundsätze in das im Schritt 3 zu erstellende Dokument einfließen zu lassen. Dadurch wird vermieden, dass sich die Mitarbeiter auf der niedrigeren Organisationsebene mit zwei Dokumenten beschäftigen müssen. Werden alle Informationen in einem Dokument gehalten, können sich die Mitarbeiter mit der Risikostrategie auf Gesamtunternehmensebene und mit den Ergänzungen für ihren Unternehmensbereich identifizieren.

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