Überblick

Eine Restrukturierung umfasst alle Formen von Prozessen, die auf eine – unter Umständen – tiefgreifende Veränderung im Unternehmen abzielen. Neben einer Reorganisation und Neustrukturierung führt dies auch zu einer Produktänderung und einer Neuorientierung am Markt.

Restrukturierungskosten entstehen

  • beim Verkauf oder bei der Aufgabe eines Geschäftszweigs,
  • bei Stilllegung oder Verlegung von Standorten in eine andere Region,
  • bei einer grundsätzlichen Reorganisation der Geschäftstätigkeit,
  • bei Änderung auf den einzelnen Verwaltungsebenen (Hierarchiekürzung/-veränderung),
  • bei Strukturanpassungen durch Digitalisierungen.

Betriebliche Umstrukturierungen sind für das Unternehmen i. d. R. mit erheblichen Kosten verbunden, die sich aber langfristig auszahlen. Für die hiervon betroffenen Mitarbeiter führen diese Maßnahmen jedoch teilweise zu wirtschaftlichen Nachteilen. Arbeitnehmer müssen mit Kündigungen oder auch Versetzungen an einen anderen Unternehmensstandort rechnen.

Für die Unternehmen ergeben sich nicht nur Nachteile durch die finanziellen Maßnahmen. Ein Vorteil besteht in der jährlichen Reduzierung der Personalkosten in den folgenden Wirtschaftsjahren.

Soweit Arbeitnehmer durch die Umstrukturierung betroffen sind, muss das Unternehmen das Betriebsverfassungsgesetz[1] beachten. Der Arbeitnehmer erhält für die umstrukturierungsbedingten Nachteile einen finanziellen Ausgleich. Hierzu gehören beispielsweise

  • Abfindungen,
  • Aufwandserstattungen an weiterbeschäftigte Mitarbeiter (Umzugshilfen, Maklergebühren),
  • ein Ausgleich bei Frühverrentungen (Besitzstandswahrung, betriebliche Sozialleistungen, Vorruhestandsregelungen) und
  • Zuschüsse zum Arbeitslosengeld I (Freistellung vor Ende des Arbeitsvertrags)
  • Ausgleichszahlungen für spätere geringere Löhne und Gehälter.
 

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