Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontobezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV |
Repräsentationskosten | 4640 | 6630 | Repräsentationskosten | |
nicht abzugsfähige Betriebsausgaben aus Werbe- und Repräsentationskosten | 4655 | 6645 | nicht abzugsfähige Betriebsausgaben auf Werbe- und Repräsentationskosten |
So kontieren Sie richtig!
Die Buchung von der Höhe nach angemessenen Repräsentationskosten erfolgt auf das Konto "Repräsentationskosten" 4640/6630 (SKR 03/04). Die in den Repräsentationsaufwendungen enthaltene Vorsteuer wird auf das Konto "Abziehbare Vorsteuer 19 %" 1576/1406 (SKR 03/04) gebucht, wenn der Steuersatz 19 % beträgt. Bei dem 7 %igen Steuersatz erfolgt die Buchung auf das Konto "Abziehbare Vorsteuer 7 %" 1571/1401 (SKR 03/04).
Die Gegenbuchung erfolgt auf das jeweilige Geldkonto, z. B. auf das Konto "Bank" 1200/1800 (SKR 03/04). Erfolgt die Zahlung in bar, wird das Konto "Kasse" 1000/1600 (SKR 03/04) verwendet.
Buchungssatz:
Repräsentationskosten |
Abziehbare Vorsteuer 19 % |
an Bank |
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