Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Abgrenzung private/betriebliche Aufwendungen
  • Handwerkerleistungen
  • Abgrenzung zu haushaltsnahen Dienstleistungen

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontenbezeichnung SKR03 SKR04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Instandhaltung betriebliche Räume 4260 6335   sonstige betriebliche Aufwendungen
Privatentnahmen, Handwerkerleistungen 1860 2700   Privat

So kontieren Sie richtig!

Wird ein betrieblich genutztes Gebäude durch eine Fremdfirma saniert, werden die anfallenden Kosten auf das Konto "Instandhaltung betrieblicher Räume" 4260 (SKR 03) bzw. 6335 (SKR 04) gebucht. Die Gegenbuchung erfolgt auf das betreffende Kreditorenkonto.

 

Buchungssatz:

Instandhaltung betrieblicher Räume

Abziehbare Vorsteuer 19 %

an Kreditoren

Werden die Sanierungsarbeiten von eigenem Personal durchgeführt, werden die Aufwendungen auf das Konto "Löhne" 4110 (SKR 03) bzw. 6010 (SKR 04) gebucht und im Rahmen der Lohn- und Gehaltsabrechnung berücksichtigt. Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt" 1740 (SKR 03) bzw. 3720 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Löhne

an Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Betonsanierung an Bürogebäude von Baufirma durchgeführt

Unternehmer Hans Groß lässt von Firma Müller-Bau (Konto 89995) an seinem Bürogebäude umfangreiche Sanierungsarbeiten durchführen. Die Kosten betragen 35.700 EUR brutto.

Buchungsvorschlag:

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung Betrag
4260/6335 Instandhaltung betrieblicher Räume 30.000      
1576/1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 5.700 89995 Fa. Müller 35.700
 
Praxis-Tipp

Praxis-Tipp für DATEV-Anwender: Steuerschlüssel

Durch Verwendung des Umsatzsteuerschlüssels "90" wird automatisch das Konto "Abziehbare Vorsteuer 19 %" angesprochen.

3 Eigene Aushilfskräfte sanieren betrieblich genutzte Räume

Soweit der Unternehmer an betrieblichen Räumen durch eigenes Personal Betonsanierungsarbeiten durchführen lässt, bucht er die betreffenden Aufwendungen auf das Konto "Löhne" 4110 (SKR 03) bzw. 6010 (SKR 04).

Häufig werden gerade Aushilfskräfte als "Mädchen für alles" in der Praxis im Rahmen eines Mini-Jobs angestellt. Diese führen dann weniger umfangreiche und kostspielige Sanierungsmaßnahmen durch. In diesem Fall zahlen Sie Pauschalabgaben. Die Anmeldung erfolgt bei der Minijobzentrale. Dorthin werden die Beiträge direkt abgeführt. Die geltenden, pauschalen Abgabesätze wurden letztmalig zum 1.10.2020 angepasst.

 
Praxis-Beispiel

Aushilfskraft übernimmt Sanierungsaufgaben

Hans Groß hat eine Aushilfskraft als "Mädchen für alles" im Rahmen eines Mini-Jobs angestellt. Dieser zahlt er monatlich 520 EUR. In diesem Fall zahlt Hans Groß neben den 520 EUR an Arbeitslohn folgende Pauschalabgaben:

 
Rentenversicherung 15 % = 78,00 EUR
Krankenversicherung 13 % = 67,60 EUR

Lohnsteuer

Umlage U1

Umlage U2

Insolvenzgeldumlage

2 % = 10,40 EUR

1,10 % = 5,72 EUR

0,24 % = 1,25 EUR

0,06 % = 0,31 EUR
Insgesamt 163,28 EUR

Buchungsvorschlag:

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung Betrag
4190/6030 Aushilfslöhne 520 1200/1800 Bank 520
4130/6110 Gesetzliche soziale Aufwendungen 163,28 1742/3740 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 163,28

4 Wie bei gemischt genutzten Gebäuden die Reparaturkosten steuerlich abgezogen werden können

Nicht selten wird ein Gebäude gemischt genutzt, z. B.

  • das Erdgeschoss für betriebliche Zwecke (z. B. als Büro),
  • das erste und das Dachgeschoss für Privatzwecke.

Die auf die Privatwohnung entfallenden Aufwendungen können als Handwerkerleistungen[1] in Höhe von 20 %, maximal jedoch 1.200 EUR von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Für energetische Gebäudesanierungen können unter Umständen statt der Handwerkerleistungen ein prozentualer Anteil der Aufwendungen, höchstens 14.000 EUR, von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Der prozentuale Satz beträgt,

  • im Jahr des Abschlusses der Sanierung und im Folgejahr je 7 % der Aufwendungen und
  • im übernächsten Jahr 6 % der Aufwendungen.

    Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist unter anderem:

  • Energetische Gebäudesanierungen wie z. B. Wärmedämmung,
  • Nutzung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken,
  • Gebäude älter als 10 Jahre.[2]
 
Praxis-Beispiel

Sanierung an gemischt genutztem Gebäude

Unternehmer Hans Groß nutzt sein Zweifamilienhaus zu 50 % für seine betrieblichen Zwecke. Er lässt an seinem gemischt genutzten Gebäude von Fa. Müller (Konto 89995) Betonsanierungsarbeiten durchführen. Die Kosten betragen 11.900 EUR brutto.

Von den 11.900 EUR entfallen 50 % = 5.950 EUR auf seine betrieblichen Räume. Aus diesem Betrag kann er auch den Vorsteuerabzug geltend machen (= 950 EUR). Auf seine Privatwohnung entfallen 50 % = 5.950 EUR. Hiervon kann Hans Groß 20 % = 1.190 EUR als Handwerkerleistung von seiner Steuerschuld abziehen.

Buchungsvorschlag:

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung Betrag
4260/6335 Instandhaltung betrieblicher Räume 5.000      
1576/1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 950      
1860/2700 Privatentnahmen Handwerkerleistungen 5.950 89995/89995 Fa. Müller 11.900
 
Hinweis

Die Privatkonten für die privaten Handwerkerleistungen können unter Grundstücksaufwand gebucht werden

Für private Grundstücksaufwenden sehen...

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