Aus den Verpflegungspauschalen kann der Unternehmer keinen Vorsteuerabzug beanspruchen.[1] Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Vorsteuerabzug aus den Verpflegungsaufwendungen geltend zu machen, die während der Geschäftsreise tatsächlich entstanden sind.[2]
Voraussetzung: Es muss eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegen, in der die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen ist. Außerdem muss der Unternehmer selbst als Leistungsempfänger ausgewiesen sein. Bei einer Personengesellschaft kann nur die Personengesellschaft, nicht aber der Gesellschafter die Vorsteuer abziehen. Deshalb ist Voraussetzung, dass die Personengesellschaft in der Rechnung als Leistungsempfänger bezeichnet ist.
Wichtig: Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 EUR (brutto) ist die Bezeichnung des Unternehmers nicht erforderlich. Wenn der Unternehmer aufgeführt wird, sollten die Angaben jedoch stimmen.
Vorsteuerabzug aus Verpflegungskosten
Ein Unternehmer unternimmt eine 2-tägige Geschäftsreise von Köln nach München. Für die eigene Verpflegung hat der Unternehmer 166,60 EUR (140 EUR + 26,60 EUR Umsatzsteuer) ausgegeben. Die Verpflegungskosten kann er durch verschiedene Kleinbetragsrechnungen nachweisen, die er bar gezahlt hat. Er hat in München für 122 EUR übernachtet. Das Frühstück ist gesondert ausgewiesen und im Übernachtungspreis mit 15 EUR enthalten. Die Hotelkosten hat der Unternehmer mit der EC-Karte von seinem Betriebskonto gezahlt. Der Unternehmer kann die folgenden Beträge als Betriebsausgaben geltend machen:
Verpflegungspauschale von 14 EUR x 2 = | 28,00 EUR |
Übernachtungskosten (122 EUR – 15 EUR – 7 EUR USt =) | 100,00 EUR |
insgesamt | 128,00 EUR |
Die Vorsteuer darf der Unternehmer aus den tatsächlichen Verpflegungs- und Übernachtungskosten in Anspruch nehmen. Er ermittelt die Vorsteuer wie folgt:
aus der Übernachtungsrechnung ohne Frühstück | 7,00 EUR |
aus dem Hotelfrühstück (15 EUR x 19/119 =) | 2,39 EUR |
aus den übrigen tatsächlichen Verpflegungskosten | 26,60 EUR |
Vorsteuer insgesamt | 35,99 EUR |
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
4676/6680 | Reisekosten Unternehmer Übernachtungsaufwand und Reisenebenkosten | 100,00 | |||
4652/6642 | Sonstige eingeschränkt abziehbare Betriebsausgaben (nicht abziehbarer Anteil) | 12,61 | |||
1571/1401 | Abziehbare Vorsteuer 7 % | 7,00 | |||
1576/1406 | Abziehbare Vorsteuer 19 % | 2,39 | 1200/1800 | Bank | 122,00 |
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
4674/6674 | Reisekosten Unternehmer Verpflegungsmehraufwand | 28,00 | |||
4652/6642 | Sonstige eingeschränkt abziehbare Betriebsausgaben (nicht abziehbarer Anteil) | 140,00 | |||
1576/1406 | Abziehbare Vorsteuer 19 % | 26,60 | 1890/2180 | Privateinlagen | 194,60 |
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