Aus Umzugskosten des Unternehmers sowie aus vom Unternehmer dem Personal ersetzte Umzugskosten ist der Vorsteuerabzug beim Unternehmer möglich, sofern der Umzug unternehmerisch bedingt war.[1] Gerade bei unternehmerisch bedingten Umzugskosten des Personals ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug, dass die Eingangsrechnungen auf den Unternehmer lauten.

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