Bauunternehmer Hans Groß hatte vor 5 Jahren ein Betriebsgrundstück für 200.000 EUR erworben. Hierauf wollte Hans Groß eine Betonmischanlage bauen lassen. Von diesem Vorhaben hat er allerdings Abstand genommen. Als sich in 08 eine günstige Gelegenheit ergab, verkaufte er das Grundstück für 350.000 EUR. Bei der Vorbereitung des Jahresabschlusses 08 überlegt er, welche Möglichkeiten es gibt, den erzielten Veräußerungsgewinn von 150.000 EUR nicht zu versteuern.

Lösung:

Wenn Hans Groß die Besteuerung des Veräußerungsgewinns von 150.000 EUR legal vermeiden will, kann er den Veräußerungsgewinn einer Rücklage nach § 6b EStG (Reinvestitionsrücklage) zuführen. Allerdings muss er die Rücklage nach 4 Jahren Gewinn erhöhend auflösen, wenn er innerhalb dieses Zeitraums kein neues Grundstück oder Gebäude erwirbt. Über diese Konsequenz muss sich Hans Groß im Klaren sein. Nach langem Abwägen entschließt er sich für die Bildung einer Rücklage.

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
2342/6922 Einstellungen in die steuerliche Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG 150.000 0931/2981 Steuerfreie Rücklage nach § 6 b EStG 150.000

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt ProFirma Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge