Die Planung ist ein wesentliches Element des unternehmerischen Handelns und verdeutlicht die Absicht zur langfristigen Existenzsicherung. Daher ist sie für die Bonitätsprüfung mittels eines Ratings eine unerlässliche Determinante. Ausgangspunkt aller Planungen ist die Festlegung der Unternehmensziele – beispielsweise "10 % mehr Umsatz im nächsten Geschäftsjahr" oder "Ausweitung des Marktanteils auf 25 %". Stehen die Unternehmensziele fest, muss ein Plan aufgestellt werden, der detailliert darstellt, wie diese Ziele erreicht werden können. Die Planung ist also folglich die geistige Vorwegnahme zukünftigen Handelns.

In der betriebswirtschaftlichen Praxis werden 2 Ebenen der Unternehmensplanung unterschieden: die strategische Planung auf der einen Seite und die operative Planung auf der anderen Seite. Die strategische Planung beschäftigt sich mit den langfristigen Zielen. So steht bei ihr etwa die langfristige Existenzsicherung im Vordergrund. In diesem Kontext wird hauptsächlich mit den Begriffen "Chance" und "Risiko" gearbeitet. Die operative Planung ist der strategischen Planung untergeordnet und bricht deren Vorgaben auf "Arbeitsebene" herunter.[1]. Hierbei werden detaillierte Anweisungen verfasst, wie die langfristigen Ziele erreicht werden sollen. Bei der operativen Planung wird vorwiegend mit "Kosten" und "Erlösen" gearbeitet.

Planung ist ein fortlaufender, d. h. iterativer Vorgang. Veränderungen des unternehmerischen Umfelds müssen stets zeitnah erfasst werden, um die entsprechenden Auswirkungen auf die Unternehmensziele rasch bewerten zu können. Den Planern kommt somit auch die Aufgabe der Planänderung zu. Es gilt bei veränderten Rahmenbedingungen in erster Linie, die Pläne und damit das Agieren am Markt kurzfristig und strategiekonform anzupassen, um die determinierten Unternehmensziele dennoch erreichen zu können. Erst in allerletzter Konsequenz werden bei den Unternehmenszielen bzw. -strategien Veränderungen vorgenommen.

Planzahlensysteme umfassen sowohl die strategische als auch die operative Planung. Abb. 5 stellt ein Planzahlensystem zur Gesamtunternehmensplanung dar. Es ist ein wichtiges Kontrollinstrument zur frühzeitigen Erkennung von Abweichungen zwischen "Plan" und "Wirklichkeit" und damit die Basis für Soll-Ist-Vergleiche. Den Teilplänen können insbesondere folgende Informationen entnommen werden:[2]

  • Quantifizierung der Unternehmensstrategie,
  • erwartete Umsatz- und Ertragsentwicklung,
  • Mittelverwendung und weiterer Kapitalbedarf,
  • Rentabilität des geplanten Finanzmitteleinsatzes.

Abb. 5: Grafische Darstellung der Gesamtunternehmensplanung[3]

Im Hinblick auf die Bonitätsprüfung sind vornehmlich die Pläne

  • zu den vorgesehenen Investitionen,
  • zum Umsatz und
  • zur Liquidität

von Interesse. Für den Businessplan ist außerdem noch

  • der Personalplan

von Bedeutung. Auf diese 4 Teilpläne soll in den folgenden Abschnitten näher eingegangen werden.

[2] Keiner, Rating für den Mittelstand, 2001, S. 253.
[3] Keiner, Rating für den Mittelstand, 2001, S. 268.

5.1 Umsatzplan

Der Umsatzplan ist eine Art "verkürzte GuV-Rechnung", mit deren Hilfe der erwartete Gewinn ermittelt werden kann (vgl. Abb. 6). Ausgehend von den geplanten Umsatzerlösen wird dazu unter Abzug der Kosten das "Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA)" berechnet. Diese Größe wird dann zum Cashflow erweitert, welcher die individuelle Ertragskraft der Unternehmung determiniert. Bereinigt um die geplanten Abschreibungen und die voraussichtlich anfallenden Ertragsteuern ergibt sich der Gewinn des Unternehmens nach Steuern.

 
   

Betrag im Betrachtungszeitraum

(EUR)[1]
  Umsatz aus Absatz/Verkauf   3.387.560
  Materialeinsatz   1.152.430
= Rohgewinn I (Deckungsbeitrag I)   2.235.130
- Personalkosten   978.450
= Rohgewinn II (Deckungsbeitrag II)   1.256.680
- sonstige Kosten   826.580
 

Miete

Heizung/Wasser/Strom

Werbung

Kommunikationsausgaben

Kfz-Ausgaben

Büromaterial

Leasing

Versicherungen

Reparaturen

Gebühren

(89.560)

(18.000)

(230.540)

(160.320)

(0)

(58.460)

(217.970)

(12.670)

(16.790)

(22.270)
 
= operativer Cashflow (EBITDA)   430.100
- Zinsaufwendungen   12.670
- nicht ertragsabhängige Steuern   10.200
= Cashflow   407.230
- Abschreibungen   250.500
= Gewinn vor Steuern   156.730
- Ertragsteuern   25.000
= Gewinn nach Steuern   131.730

Abb. 6: Beispiel eines Umsatzplans[2]

Die Ermittlung des zukünftigen Umsatzes ist mit einer Reihe von Unsicherheiten behaftet. Fragen beispielsweise nach der Preisentwicklung oder den Kundenpräferenzen lassen sich ohne entsprechende Analysen nur unzureichend beantworten. Die Exaktheit ist weiterhin davon abhängig, inwieweit die zukünftigen Absatzmengen schon durch langfristige Lieferverträge oder sonstige vertragliche Bindungen gesichert sind.

Um die Unsicherheit zu senken und damit die Glaubwürdigkeit des Umsatzplans zu erhöhen, kommen entsprechende Standort- und Marktanalysen in Betracht. Diese Analysen sollten die folgenden Punkte beinhalten:[3]

  • Umsatz, gegliedert nach Absatzbere...

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