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Die Kreditvergabebereitschaft der Fremdkapitalgeber ist für die Solvenz des Unternehmens von zentraler Bedeutung. Dabei spielt der Jahresabschluss als Kommunikationsinstrument zwischen Unternehmen und Fremdkapitalgebern sowie für die Fremdkapitalgeber als Krisenindikator eine entscheidende Rolle. In diesem Zusammenhang ist die Stellung des Jahresabschlusses durch die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen der Kreditvergabe – Stichwort Basel II bis IV – in den letzten Jahren weiter stark gestiegen und wird auch zukünftig – Stichwort Basel III-Finalisierungspaket (inoffiziell auch Basel IV genannt) – weiter steigen. Die unterschiedlichen Begrifflichkeiten von Basel III und Basel IV erklären sich daher, dass der Baseler Ausschuss die in 2017 erfolgten Beschlüsse lediglich als Finalisierung der Vereinbarungen zu Basel III von 2010/2011 (Basel III – Reformpaket) betrachtet. Insbesondere Kreditinstitute sehen darin allerdings eine weitere Verschärfung der Eigenkapitalanforderungen, was sie dazu bewogen hat, das Finalisierungspaket vom Dezember 2017 als Basel IV zu bezeichnen. Dieses Finalisierungspaket ist bis 2022 (bzw. erst 2027 für die Output-Floor) in nationales Recht umzusetzen. Unabhängig von den Begrifflichkeiten müssen sich Mittelständler intensiver auf Kreditverhandlungen vorbereiten, wobei sie sich zunächst bewusst sein müssen, welche Klippen es bei der Kreditvergabe zu beachten gilt. Darüber hinaus müssen sie lernen, einen Blick auf das eigene Unternehmen aus der Brille eines Kreditinstitutes zu werfen, was letztlich einem kontinuierlichen Selbstratingprozess entspricht.

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