Einführung

Die Notwendigkeit und die Nützlichkeit einer funktionsfähigen betrieblichen Kostenrechnung zur Steuerung der Unternehmung werden von niemandem bestritten. Insbesondere in Zeiten des härter werdenden Wettbewerbs, begründet durch die Internationalisierung der Märkte, wird der Preiskampf immer härter. Damit auch zukünftig kleine und mittelständische Unternehmen den Anforderungen des Marktes gerecht werden können und sich nicht nur auf ihren "Unternehmerbauch" ­verlassen müssen, benötigen diese zur Steuerung der Unternehmung eine funktionierende Kostenrechnung. Nur mittels einer funktionsfähigen ­Kostenrechnung lassen sich fundierte Vor- und Nachkalkulationen ­erstellen und somit zeitnah die Rentabilität der Unternehmung überwachen.

Bei der Einführung einer Kostenrechnung im eigenen Unternehmen scheitern jedoch viele Unternehmer an der praxisorientierten Umsetzung. Vielfach verzettelt man sich dabei in theoretischen Ansätzen und verliert dabei den Überblick für die Gesamtlösung. Daraus resultiert die häufig anzutreffende Meinung, Kostenrechnung sei nur etwas Theoretisches und wenn überhaupt nur in größeren Unternehmen sinnvoll.

Im folgenden Artikel wird ausschließlich der praxisorientierte konzeptionelle Aufbau einer Kostenrechnung in drei Schritten aufgezeigt und anhand eines Beispiels erläutert. Ausgangsbasis für den Aufbau der Kostenrechnung ist der jüngste vorliegende Jahresabschluss bzw. die jüngste betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) zum 31.12.

1 Aufgaben der betrieblichen Rechnungslegung

Die Finanzbuchhaltung sollte als Dienstleistungsabteilung betrachtet werden, die genauso wie z. B. die Fertigung bestimmte Produkte erstellt und Informationen produziert. Diese Informationen werden zur

  • Planung,
  • Kontrolle und
  • Dokumentation

der Unternehmung benötigt. Soweit die Theorie. Tatsächlich wird das betriebliche Rechnungswesen jedoch häufig im Wesentlichen nur als Grundlage zur gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentation (Erstellung der Steuererklärungen, Jahresabschlüsse etc.) verwendet.

Diese gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationen richten sich im Wesentlichen an Externe (Finanzamt, Banken etc.). Zur Zweckerfüllung bzw. zum Schutze dieser existieren umfangreiche gesetzliche (steuer- und handelsrechtliche) Vorschriften. Diese Vorschriften stimmen jedoch bei weitem nicht immer mit den tatsächlichen betriebswirtschaftlichen Gegebenheiten in der Unternehmung überein.

Daraus ergibt sich, dass die erstellten Unternehmensdokumentationen (Jahresabschluss, BWA etc.) nicht zwingend die wirtschaftliche Situation der Unternehmung widerspiegeln. Damit das betriebliche Rechnungswesen besser zur Kontrolle, Planung und Dokumentation der betriebswirtschaftlichen Situation genutzt werden kann, bedingt es den Aufbau einer Kostenrechnung.

2 Praxisorientierter Aufbau einer Kostenrechnung

Der Aufbau einer Kostenrechnung lässt sich in drei wesentliche Schritte unterteilen, die sich durch folgende Fragen beschreiben lassen (s. a. Abb. 1):

 
Schritt eins Welche Kosten und Leistungen sind im Unternehmen durch den tatsächlichen Betriebszweck verursacht worden?
Schritt zwei Wo sind die Kosten entstanden?
Schritt drei Wer hat die Kosten zu tragen?

Die drei Bestandteile einer Kostenrechnung werden in der Theorie als Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung bezeichnet. In dem nun folgenden Beitrag wird der praxisorientierte Aufbau einer Kostenrechnung in drei Schritten erläutert. Im Anschluss eines jeden Schrittes wird ein konkretes Beispiel aufgeführt.

Ausgangsbasis für den grundsätzlichen Aufbau einer Kostenrechnung ist der jüngste vorliegende Jahresabschluss bzw. die jüngste vorliegende BWA zum 31.12.

Abb. 1: Weg zur Kostenrechnung

2.1 Schritt eins: Welche Kosten und Leistungen sind im Unternehmen durch den tatsächlichen Betriebszweck verursacht worden?

Die primäre Aufgabe des ersten Schrittes besteht zunächst darin, die durch den eigentlichen Betriebszweck begründeten Kosten und Leistungen einer Periode von den nicht betrieblich begründeten Aufwendungen und Erträgen zu trennen.

Ausgangsbasis ist der vorhandene Jahresabschluss oder die BWA. Für die stark an externe Informationsempfänger gerichteten Dokumentationen existieren – wie bereits erwähnt – umfangreiche gesetzliche Vorschriften, die nicht immer mit betriebswirtschaftlich vernünftigen Ansätzen übereinstimmen. Daraus resultiert, dass die Buchungen der Finanzbuchhaltung teilweise

  • geändert,
  • ausgebucht,
  • bzw. Buchungen hinzugefügt

werden müssen.

Bei der Überprüfung hinsichtlich der betriebswirtschaftlichen Veranlassung von Aufwand und Erträgen ist kein theoretisches Kostenrechnungswissen notwendig. Da der Unternehmer seine eigene Unternehmung am besten kennt, sollte es für ihn kein Problem sein, mittels "gesunden Unternehmerverstands" Aufwendungen und Erträge laut vorliegendem Jahresabschluss/BWA hinsichtlich ihrer betriebswirtschaftlichen Veranlassung zu überprüfen. Umsatzkonto für Umsatzkonto und Aufwandskonto für Aufwandskonto sollte unter Berücksichtigung des eigentlichen Betriebszwecks beurteilt werden. Relativ leicht lassen sich so Aufwendungen und Erträge, die ausgebucht werden müssen, herausarbeiten.

 
Praxis-Beispiel

Beispiele für mögliche Ausbuchungen von Aufwendungen und Erträgen können...

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