Der Umfang der Rechnungslegungspflichten und insbesondere auch die Prüfungspflicht richten sich bei Kapitalgesellschaften nach der jeweiligen Unternehmensgrößenklasse (klein – mittel – groß). Durch das BilMoG wurden die Grenzen für die Größenklassen angehoben. Die neuen Größenklassen für die Rechnungslegungspflichten der Kapitalgesellschaften und die Konzernrechnungslegung gemäß BilMoG gelten bereits für alle Jahresabschlüsse für ab dem 1.1.2008 beginnende Wirtschaftsjahre, sodass insoweit keine Neuerungen zu verzeichnen sind. Allerdings können die neuen Bilanzierungsvorschriften Einfluss auf die Größenklasse für die Zukunft haben (Bilanzsumme).[8]
Größenklassen gemäß § 267 HGB i. d. F. d. BilMoG
Kleine Kapitalgesellschaft |
Mittelgroße Kapitalgesellschaft |
Große Kapitalgesellschaft |
|
---|---|---|---|
Bilanzsumme | </= 4,840 Mio. EUR | > 4,840 Mio. EUR bis 19,250 Mio. EUR | > 19,250 Mio. EUR |
Umsatzerlöse | </= 9,680 Mio. EUR | > 9,680 Mio. EUR bis 38,500 Mio. EUR | > 38,500 Mio. EUR |
Anzahl Arbeitnehmer | </= 50 | > 50 bis 250 | > 250 |
Erfüllt eine Kapitalgesellschaft in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens zwei Kriterien einer dieser Größenklassen, ist sie dieser zuzuordnen und von den entsprechenden Vorschriften bzw. Erleichterungen betroffen.
Hinweis:
Eine kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft nach § 264d HGB gilt unabhängig von der Erfüllung der Größenmerkmale stets als große Kapitalgesellschaft.
Kapitalmarktorientiert ist eine Kapitalgesellschaft, wenn Wertpapiere am organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 5 WpHG ausgegeben wurden oder die Zulassung dazu beantragt ist. Hiervon betroffen sind also insbesondere börsennotierte Unternehmen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt ProFirma Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen