Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Minijob
  • Befreiung von der Versicherungspflicht
  • Werkstudentenprivileg

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Löhne für Minijobs 4195 6035   Löhne und Gehälter
Gesetzliche soziale Aufwendungen 4130 6110   Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung

So kontieren Sie richtig!

Für ein freiwilliges Praktikum gelten die Regeln des Minijobs. Die Buchung des Entgelts erfolgt auf das Konto "Löhne für Minijobs" 4195 (SKR 03) bzw. 6035 (SKR 04).

Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Bank" 1200 (SKR 03) bzw. 1800 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Löhne für Minijobs

an Bank

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Zwischenpraktikum eines Studierenden in den Semesterferien

Hans Groß studiert Maschinenbau. Während der Semesterferien absolviert er bei Fa. Müller Baumaschinen ein freiwilliges Praktikum. Das monatliche Entgelt beträgt 450 EUR. Die Abrechnung von Fa. Müller sieht wie folgt aus:

 
Entgelt 450,00 EUR
Pauschale Rentenversicherung 15 % 67,50 EUR
Pauschale Krankenversicherung 13 % 58,50 EUR
Pauschaler Steuerabzug 2 % 9,00 EUR
Umlage U1 (0,9 %) 4,05 EUR
Umlage U2 (0,19 %) 0,86 EUR
Insolvenzgeldumlage 0,06 %   0,27 EUR
Gesamtbelastung 590,18 EUR
 
Entgelt 450,00 EUR
Arbeitnehmeranteil RentenV (3,6 %)  16,20 EUR
  433,80 EUR

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4195/6035 Löhne für Minijobs 433,80 1200/1800 Bank 433,80
4130/6110 Gesetzliche soziale Aufwendungen 147,38 1200/1800 Bank 147,38
4199/6040 Pauschale Steuer für Aushilfen 9,00 1200/1800 Bank 9,00
 
Wichtig

Erhöhung Mindestlohn und Minijob-Grenze zum 1.10.2022

Für den Herbst 2022 hat der Gesetzgeber eine weitere Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt danach ab dem 1.10.2022 12 EUR. Damit einhergehend erfolgte auch die Anhebung der Minijob-Grenze zum 1.10.2022 auf 520 EUR.

Die Minijob-Grenze wird sich damit zu Mindestlohnbedingungen an einer 10 Stunden Wochenarbeitszeit orientieren.

3 Sozialversicherung: Diese Möglichkeiten bestehen

Infographic

Die Sommerferien werden häufig zur Ableistung von Praktika genutzt. Doch wie berechnet der Arbeitgeber bei diesen freiwilligen Praktika korrekt die Sozialversicherung der Praktikanten? Eine Frage, die nicht leicht zu beantworten ist. Viele Arbeitgeber wenden einfach die Minijob-Regelung an. Das kann, muss aber nicht immer zutreffend sein.

Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst zu unterscheiden, um welche Art Praktikum es sich handelt:

  • um ein freiwilliges oder
  • um ein obligatorisches.

Dabei gelten alle Praktika als freiwillig, die nicht durch eine Studienordnung als obligatorisch vorgeschrieben sind. Studenten tendieren unter anderem zu der Ableistung eines freiwilligen Praktikums während der Semesterferien, weil sie sich dadurch später eine Festanstellung erhoffen.

3.1 Die Minijob-Regelung kann angewendet werden

Absolvieren Studenten während des Studiums ein freiwilliges Praktikum, unterliegt dieses denselben Regeln wie ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis. Mit anderen Worten: Eigentlich handelt es sich um ein normales Beschäftigungsverhältnis. Beträgt das hierfür vom Arbeitgeber an den (Studenten-)Praktikanten gezahlte monatliche Entgelt nicht mehr als 450 EUR (ab 1.10.2022 520 EUR), liegt ein üblicher Minijob vor. Es gilt grundsätzlich Rentenversicherungspflicht.

3.2 Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Im Gegensatz zum "normalen" Minijob kann der Praktikant die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen.[1] Obwohl quasi ein normaler Minijob gegeben ist, braucht der Arbeitgeber keinen Pauschalbeitrag zu zahlen. Dieses Sonderrecht gilt für alle Studierenden, die ein freiwilliges Praktikum ableisten, das also nicht in einer Studienordnung vorgeschrieben ist.

3.3 Auch in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung existieren Sonderregelungen

Freiwillige Praktikanten, auch Zwischenpraktikanten genannt, sind nach den für Werkstudenten geltenden Regelungen in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung frei. Unabhängig von der Höhe des monatlichen Arbeitsentgelts gilt dieses Werkstudentenprivileg dann, wenn die wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 20 Stunden beträgt. Erst wenn diese 20-Stunden-Grenze überschritten wird, greift in den genannten Sparten die Versicherungspflicht.

4 Mindestlohn im Praktikum

Auch im Praktikum gilt generell der Mindestlohn. Seit dem 1.7.2022 beträgt dieser 10,45 EUR pro Stunde (ab dem 1.10.2022 12,00 EUR). Denn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) gelten Praktikanten als Arbeitnehmer. Doch es gibt Ausnahmen: Grundsätzlich unterliegen Beschäftigte unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung und Praktikanten im Pflichtpraktikum nicht dem Mindestlohn. Auch die nachfolgenden freiwilligen Praktika können von der Mindestlohnpflicht ausgenommen sein:

  • Praktika, die der Orientierung für eine Berufs- oder Hochschulausbildung oder der Aufnahme eines Studiums dienen und nicht länger als 3 Monate dauern.
  • Praktika, die begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung erfolgen, nicht länger als 3 Monate dauern und bei dem Praktikumsgeber zuvor noch kein solches Praktikum absolviert wurde.
  • Praktika, die im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung (z. B. für Langzeitarbeitslose, IHK-Prog...

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