Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Forderungen gegen persönlich haftende Gesellschafter 1385 1317   Sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen gegen persönlich haftende Gesellschafter – Restlaufzeit bis 1 Jahr 1386 1318   Sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen gegen persönlich haftende Gesellschafter – Restlaufzeit größer 1 Jahr 1387 1319   Sonstige Vermögensgegenstände
 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
variables Kapital 0880 2010   variables Kapital
 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 0730 3510   Sonstige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern – Restlaufzeit bis 1 Jahr 0731 3511   Sonstige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern – Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre 0740 3514   Sonstige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern – Restlaufzeit größer 5 Jahre 0750 3517   Sonstige Verbindlichkeiten

So kontieren Sie richtig!

Scheidet ein Gesellschafter aus der Personengesellschaft aus, wächst sein Anteil am Betriebsvermögen den übrigen Gesellschaftern anteilsmäßig zu. Die verbleibenden Gesellschafter haben den ausscheidenden Gesellschafter abzufinden. Bis zur Höhe des Kapitalkontos des ausscheidenden Gesellschafters wird die Abfindungszahlung (wenn kein festes Kapitalkonto besteht) auf das Konto "Variables Kapital" 0880/2010 (SKR 03/04) gebucht. Als Gegenkonto auf der Habenseite wird bis zur tatsächlichen Auszahlung das Konto "Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern" 0730/3510 (SKR 03/04) verwendet. Je nachdem, wie die Abfindungszahlung gezahlt wird (in einem Betrag oder in Raten über eine längere Laufzeit), stehen Konten mit unterschiedlichen Laufzeiten zur Verfügung.

 

Buchungssatz:

Variables Kapital

an Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

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