Versicherte zahlen nach Vollendung des 23. Lebensjahres seit dem 1.1.2005 einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,25 % zur gesetzlichen Pflegeversicherung, sofern sie kinderlos sind.[1] Aus diesem Grund ist in den Entgeltabrechnungssystemen eine Information über die Elterneigenschaft eingepflegt. Mithilfe dieses Datenbankfeldes können die Anzahl der Eltern im Unternehmen und deren Quote bestimmt werden.

Die Elternquote gibt Aufschluss darüber, inwieweit das Unternehmen für Eltern und deren Bedürfnisse offen ist, und ist somit ein möglicher Indikator für Mitarbeitermotivation und erhöhte Austrittsrisiken.

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