In zwei Fällen kann der Arbeitnehmer in der Regel mit Unterstützung bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz rechnen: Entweder werden sehr viele Mitarbeiter eines großen Unternehmens entlassen oder es handelt sich um Manager aus den oberen Hierarchiestufen. Im ersten Fall kann eine Auffanggesellschaft zunächst eine Weiterbeschäftigung, eine Qualifizierung und eine Vermittlung vornehmen, im zweiten Fall werden individuelle Maßnahmen zur Jobbeschaffung für den entlassenen Mitarbeiter, das Outplacement, ergriffen. Beiden Fällen ist gemeinsam, dass Kosten entstehen, die zumindest teilweise das Unternehmen trägt.

Bildung von Auffanggesellschaften

Wenn ein Arbeitgeber gezwungen ist, eine große Anzahl von Arbeitnehmern aus seinem Produktionsprozess zu entfernen, belastet das in der Regel den lokalen Arbeitsmarkt. Die aus einer Insolvenz bekannten Auffanggesellschaften können eine gewisse Erleichterung schaffen und dienen damit den Interessen aller Beteiligten. Das Unternehmen kann seinen Ruf auf dem Arbeitsmarkt stärken, wenn es sich an dieser Lösung beteiligt. Der Arbeitnehmer geht nicht sofort in die Arbeitslosigkeit. Er hat meist sogar die Chance, sich zu qualifizieren. Die Agentur für Arbeit kann die Arbeitslosigkeit hinauszögern und über einen längeren Zeitraum eine Vermittlung in neue Arbeitsverhältnisse erreichen.

Da alle einen Nutzen von einer Auffanggesellschaft haben, beteiligen sich in der Regel auch alle an den entstehenden Kosten. Der Arbeitnehmer wird auf einen Teil seines Entgelts verzichten müssen, die Agentur für Arbeit einen Zuschuss zu den Löhnen und zur Verwaltung tragen. Der größte Teil der Kosten wird jedoch in der Regel vom Unternehmen übernommen. Geld, das für einen Sozialplan notwendig wäre, kann für die Auffanggesellschaft zur Verfügung gestellt werden.

 
Praxis-Tipp

Arbeitsagentur einschalten

Beraten Sie sich mit Ihrer Arbeitsagentur, um die Kosten und die Möglichkeiten einer Auffanggesellschaft zu prüfen. Die Bedürfnisse des lokalen Arbeitsmarktes spielen dabei eine Rolle. Auch mittelständische Unternehmen haben diese Form des sozialen Personalabbaus erfolgreich betrieben.

Die Kosten der Auffanggesellschaft entstehen in einem rechtlich selbstständigen Unternehmen. Das entlassende Unternehmen wird sich verpflichten, bestimmte Beträge zur Verfügung zu stellen. Diese werden als außerordentliche Aufwendungen verbucht, da sie nicht im betrieblichen Prozess anfallen. Auch in der Kostenrechnung tauchen diese Aufwendungen nicht auf.

 
Kosten einer Auffanggesellschaft für 12 Monate
Anzahl Mitarbeiter 25  
Durchschnittliches Monatsentgelt 3.000 EUR  
Durchschnittliche Sozialabgaben 20 %  
Lohnverzicht der Arbeitnehmer 25 % des Bruttogehalts
Zuschuss der Agentur für Arbeit 10 % des verbleibenden Gehalts (inkl. Sozialabgaben)
Raumkosten pro Monat 500 EUR in den Räumen des Unternehmens
Trainer, Ausbilder, Vermittler 5.000 EUR pro Monat
Sonstige Kosten (Telefon, Energie etc.) 500 EUR pro Monat
     
Personalkosten 675.000 EUR  
Sozialabgaben 135.000 EUR  
Abzüglich Beteiligung Arbeitsagentur - 81.000 EUR  
Zuzüglich Personalkosten Trainer etc. 60.000 EUR  
Zuzüglich Sozialabgaben Trainer etc. 12.000 EUR  
Summe Personalkosten 882.000 EUR  
Raumkosten 6.000 EUR  
Sonstige Kosten 6.000 EUR  
Summe Kosten 894.000 EUR  

Tab. 4: Exemplarische Kosten einer Auffanggesellschaft

Die im Beispiel ermittelten Kosten von 894.000 EUR für eine Auffanggesellschaft erscheinen im ersten Augenblick relativ hoch. Damit erspart sich jedoch das Unternehmen

  • eine zu zahlende Abfindung;
  • den Verlust der sozialen Kompetenz auf dem Personalmarkt;
  • eine strenge soziale Auswahl, da oft freiwillig Mitarbeiter in eine Auffanggesellschaft wechseln;
  • die Einhaltung der Kündigungsfristen, da eine Auffanggesellschaft oft kurzfristig vereinbart werden kann.

Diese Vorteile müssen bei einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für eine Auffanggesellschaft beachtet werden. Unter Umständen erwirtschaftet die Auffanggesellschaft eigene Erträge (z. B. durch Arbeitnehmerüberlassung), die den Aufwand schmälern. Dennoch zeigt die zu zahlende Summe, dass der Personalabbau mit Hilfe dieser Möglichkeit nach Kräften dann durchgeführt werden sollte, wenn das Unternehmen noch akzeptable Ergebnisse erwirtschaftet.

Wann ist eine Auffanggesellschaft sinnvoll?

Ein Auffanggesellschaft hat nur dann Sinn, wenn entsprechend viele Mitarbeiter darin aufgenommen werden können. Für Manager der oberen Hierarchiestufen, die auch im Rahmen eines Personalabbaus freigesetzt werden können, trifft dies nicht zu. Hier werden individuelle Maßnahmen von der psychologischen Betreuung bis zur Vermittlung durch Personalberater notwendig. Dies wird durch ein Outplacement geleistet, das gezielt eine Vermittlung in einer adäquaten Position als Ziel hat. Die Vorteile sind denen einer Auffanggesellschaft ähnlich. Die Kosten, die bis zur Höhe eines Bruttojahresgehalts gehen können, werden in der Regel komplett vom Unternehmen getragen.

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