Das Betriebsverfassungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland schreibt vor, dass bei betriebsbedingten Kündigungen eine soziale Auswahl getroffen werden muss. Damit wird der Wunsch des Unternehmers, sich im Rahmen des Personalabbaus möglichst von den leistungsschwachen Mitarbeitern zu trennen, erschwert. Bei der Sozialauswahl müssen Kriterien wie die Anzahl der vom Arbeitnehmer finanziell abhängigen Personen, das Alter und die Betriebszugehörigkeit angemessen berücksichtigt werden. Wie dies zu geschehen hat, wurde in Gerichtsprozessen geklärt. Leider führt eine Sozialauswahl fast immer dazu, dass junge, leistungsfähige und aktuell ausgebildete Mitarbeiter das Unternehmen verlassen müssen. Sie haben aufgrund von kurzer Betriebszugehörigkeit, geringem Lebensalter und geringen familiären Verpflichtungen oft weniger positive Punkte bei der Auswahl.

Zeitaufwand des Auswahlverfahrens

Für die Kosten, die beim Personalabbau entstehen, ist nicht nur der Zeitaufwand für die Ermittlung der Daten und die Aufstellung einer Reihenfolge von Bedeutung. Vielmehr ist es der Spielraum, den der Unternehmer bei der Durchführung der Sozialauswahl hat, der die Kosten erhöht. Die Mitarbeiter in der Personalabteilung und die betroffenen Fachabteilungen müssen in langen Gesprächen und Berechnungen aus der gesetzlich vorgeschriebenen Sozialauswahl und der für das Unternehmen optimalen Zusammensetzung der freizusetzenden Mitarbeiter die beste Lösung finden. Das verursacht zusätzlichen Aufwand für die bei der Sozialauswahl beteiligten Mitarbeiter.

Da die rechtliche Lage für viele Unternehmer nicht eindeutig ist, greifen viele bereits an dieser Stelle auf externen Rat zurück. Sie lassen die Vorgehensweise bei der Sozialauswahl von einem Rechtsanwalt prüfen, was wiederum Kosten verursacht. Die genannten Kosten sind entweder schwer zu ermitteln (Arbeitszeit der beteiligten Mitarbeiter) oder vom Umfang her nicht bedeutend genug, dass sie in der Buchhaltung extra verbucht werden. Sie finden sich in den Personalkosten und den Beratungskosten wieder. In der Kostenrechnung erscheinen diese dann innerhalb der Gemeinkosten, die auf viele Stellen verteilt werden.

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