Im Internet[1] können die Werte für die elektronische Einreichung der Unterlagen eingegeben werden. Hier werden die Daten gespeichert.

Anschließend wird der Jahresabschluss vom elektronischen Bundesanzeiger automatisch an das Unternehmensregister zur dortigen Veröffentlichung übermittelt.

 
Hinweis

Auch Steuerberater dürfen Daten übermitteln

Neben dem Kaufmann selbst können auch ein zur Vertretung berechtigter Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigter oder sonstige Personen, Vereinigungen und Gesellschaften, die nach dem Steuerberatungsgesetz befugt sind, die Daten übermitteln.

Jeder Interessierte (Geschäftspartner, Gläubiger, Gesellschafter, Arbeitnehmer, Anteilseigner) kann im Internet[2] die im Unternehmensregister gespeicherten Daten kostenfrei einsehen.

Lediglich spezielle Daten zum Handelsregister, wie bspw. die Gesellschafterliste, sind kostenpflichtig.

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