Kurzbeschreibung
Die Tabelle zeigt verschiedene Möglichkeiten der Nettolohnoptimierung und die Folgen für die Steuer- und Beitragspflicht auf. Sie enthält eine beispielhafte, nicht abschließende Aufzählung von Benefits und gibt einen Überblick darüber, welche Benefits die Zusätzlichkeitsvoraussetzung für die Steuerbegünstigung erfüllen müssen und welche Benefits problemlos umwandelbar sind.
Wichtige Hinweise
Die Aufzählung ist in die Vergütungsbestandteile ohne und mit Umwandlungsmöglichkeit sowie die Leistungen im überwiegend betrieblichen Interesse gegliedert. Vergütungsbestandteile ohne Umwandlungsmöglichkeit (= mit Zusätzlichkeitsvoraussetzung) können nur zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn steuerbegünstigt gewährt werden. Dabei ist auch zu unterscheiden, ob die Zusätzlichkeitsvoraussetzung für die Lohnsteuer oder für die Sozialversicherung gilt. Teilweise erfordern Vergütungsbestandteile zwar lohnsteuerrechtlich keine Zusätzlichkeit, unabhängig davon wird diese aber sozialversicherungsrechtlich gefordert.
Nicht in der Aufzählung enthalten sind die Voraussetzungen der steuerlichen Anerkennung wie z. B. Änderung des Arbeitsvertrags, Rückfallklauseln oder Tarifvorbehalt und die sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen bei der Entgeltumwandlung.[1]
1. Vergütungsbestandteile mit Zusätzlichkeitsvoraussetzung
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Tatbestand | Norm | Folge |
---|---|---|
Betriebliche Altersvorsorge für Geringverdiener (bis 2.575 EUR Monatslohn) | § 100 EStG | Steuerfreiheit |
§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV | Beitragsfreiheit[1] | |
Sachbezüge (z.B. auch Gutscheine und Geldkarten) im Rahmen der 50-EUR-Freigrenze | § 8 Abs. 1 Satz 2,3 EStG i.V.m. § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG | Steuerfreiheit |
§ 3 Abs. 1 Satz 4 SvEV | Beitragsfreiheit | |
Jobtickets | § 3 Nr. 15 EStG | Steuerfreiheit |
§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV | Beitragsfreiheit | |
Kindergartenzuschüsse (betragsmäßig unbegrenzt) | § 3 Nr. 33 EStG | Steuerfreiheit |
§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV | Beitragsfreiheit | |
Kurzfristige Betreuung von Kindern bis zum 14. Lebensjahr bis 600 EUR und die Beratungsleistungen in diesem Zusammenhang (betragsmäßig unbegrenzt) | § 3 Nr. 34a EStG | Steuerfreiheit |
§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV | Beitragsfreiheit | |
Kurzfristige Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen bis 600 EUR und die Beratungsleistungen in diesem Zusammenhang (betragsmäßig unbegrenzt) | § 3 Nr. 34a EStG | Steuerfreiheit |
§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV | Beitragsfreiheit | |
Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten und Zuschüsse zur Internetnutzung zur privaten Nutzung | § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG | Pauschalierung mit 25 % |
§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SvEV | Beitragsfreiheit | |
Übereignung von Diensträdern und E-Bikes, die verkehrsrechtlich als Fahrrad gelten (unter 25 km/h) | § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG | Pauschalierung mit 25 % |
§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SvEV | Beitragsfreiheit | |
Überlassung von Diensträdern und E-Bikes, die verkehrsrechtlich als Fahrrad gelten (unter 25 km/h) | § 3 Nr. 37 EStG | Steuerfreiheit |
§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV | Beitragsfreiheit | |
Übereignung von Ladevorrichtungen für Elektrofahrzeuge (sog. Wallbox) | § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG | Pauschalierung mit 25 % |
§ 1 Abs. 1 Nr. 3 SvEV | Beitragsfreiheit | |
Zuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ohne Luftverkehr) | § 3 Nr. 15 EStG | Steuerfreiheit |
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV | Beitragsfreiheit | |
Zuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit anderen Verkehrsmitteln, z.B. arbeitnehmereigenem Pkw | § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG | Pauschalierung mit 15 %[2] |
§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SvEV | Beitragsfreiheit | |
Zuschüsse zur Gesundheitsvorsorge bis 600 EUR | § 3 Nr. 34 EStG | Steuerfreiheit |
§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV | Beitragsfreiheit |
2. Vergütungsbestandteile ohne Zusätzlichkeitsvoraussetzung
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Tatbestand | Norm | Folge |
---|---|---|
Betriebliche Altersversorgung (bAV) bis 8 % (Lohnsteuer) bzw. 4 % (SV) der BBG in der Rentenversicherung West | § 3 Nrn. 56, 63, 63a | Steuerfreiheit |
§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV | Beitragsfreiheit | |
E-Dienstwagen und E-Bikes über 25 km/h (mit Kennzeichen- und Versicherungspflicht) | § 8 Abs. 2 Sätze 2 ff. EStG i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG | Steuer- und Beitragsvorteil durch Sachbezug[1] |
§ 3 Abs. 1 Satz 3 SvEV | ||
Erholungsbeihilfen bis jährlich
|
§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG | Pauschalierung mit 25 % |
§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SvEV | Beitragsfreiheit | |
Essenszuschuss/Restaurantschecks Steuervorteil durch Sachbezug = Ansatz mit dem Sachbezugswert |
§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG | Pauschalierung mit 25 % |
§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SvEV | Beitragsfreiheit | |
Jobtickets und Zuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln | § 40 Abs. 2 Satz 2-4 EStG | Pauschalierung mit 15 %[2] oder 25 %[3] |
§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SvEV | Beitragsfreiheit |
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