In Auswertungsrechnungen sind die für Kontrollzwecke geeigneten Kennzahlen und die für die betrieblichen Entscheidungstatbestände relevanten Deckungsbeiträge zu ermitteln.[1] Als Deckungsbeitrag (DB) wird dabei die Differenz zwischen Einzelerlösen und Einzelkosten eines Bezugsobjekts bezeichnet, mit dem dieser dazu beiträgt, die verbleibenden Gemeinkosten zu decken und einen Gewinn zu erwirtschaften.[2] Direkte Deckungsbeiträge können dabei nur für solche Bezugsobjekte ermittelt werden, denen unmittelbar ein Erlös oder wenigstens eine (partielle) Erlösänderung nach dem Identitätsprinzip zugerechnet werden kann.[3] Bei den Auswertungsrechnungen sind für unterschiedliche Rechnungsziele und verschiedenartige Entscheidungstatbestände jeweils eigene Auswertungsrechnungen vorzunehmen und mit den dafür jeweils relevanten Größen zu fundieren.[4] Die vorhandenen Kapazitäten sind zu beachten, wobei die Informationen hierzu aus der Grundrechnung der Potenziale zu entnehmen sind.[5]

Für die nicht den Artikeln und Aufträgen zurechenbaren Kosten und für den Erfolg einer Periode können Deckungsbudgets bestimmt werden, welche den Unternehmensbereichen vorgegeben werden können.[6] Bei dezentralisierten Entscheidungsbefugnissen ist es zweckmäßig, die Deckungsbudgets auf einzelne Unternehmensbereiche aufzuteilen, um Anhaltspunkte für die dort zu erwirtschaftenden Deckungsbeiträge zu geben. Für den von den einzelnen Unternehmensbereichen hereinzuholenden finanziellen Überschuss werden diesen Bereichen Deckungslasten vorgegeben.[7]

[1] Vgl. Schweitzer/Küpper (1995), S. 489.
[2] Vgl. Schweitzer/Küpper (1995), S. 494.
[3] Vgl. Riebel (1992), S. 277.
[4] Vgl. Schweitzer/Küpper (1995), S. 494.
[5] Vgl. Ewers/Wagenhofer (2008), S. 696.
[6] Vgl. Riebel (1994), S. 640; Schweitzer/Küpper (1995), S. 489.
[7] Vgl. Riebel (1994), S. 640.

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