Der Minijob ist in 2024 ein Teilzeit-Arbeitsverhältnis mit einem Monatslohn von maximal 538 EUR Die Besonderheit besteht darin, dass der Arbeitgeber statt der üblichen Lohnnebenkosten vom Arbeitsentgelt nur die pauschalen Beträge zu zahlen hat. Die Geringverdienergrenze ist eine monatliche Obergrenze. Das bedeutet, dass auch ein niedrigerer Arbeitslohn vereinbart werden kann. Mit der Vereinbarung eines Minijobs kann erreicht werden, dass mit der pauschalen Lohnsteuer von 2 % die Besteuerung abgeschlossen ist, d. h., der Verdienst aus dem Minijob wird nicht in die Einkommensteuererklärung einbezogen. Der Minijob kann mit einem Hauptarbeitsverhältnis oder einer kurzfristigen Beschäftigung kombiniert werden.

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