Für den Arbeitgeber sind Werkstudenten[1] eine wesentlich günstigere Beschäftigtengruppe als Vollzeitarbeitnehmer oder geringfügig entlohnt Beschäftigte. Im Gegensatz zum hälftigen Gesamtsozialversicherungsbeitrag von ca. 20,45 % bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern oder 28 % Pauschalabgaben bei geringfügig entlohnt Beschäftigten fällt bei Werkstudenten nur der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung von 9,3 % an. In allen anderen Zweigen der Sozialversicherung besteht Versicherungs- und Beitragsfreiheit.

[1]

S. Studenten.

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