Betriebsvorrichtungen sind steuerlich als selbstständige bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens einzustufen, auch wenn sie zivilrechtlich wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind.[1] Zu den Betriebsvorrichtungen gehören somit
- Fotovoltaikanlagen,
- Arbeitsbühnen,
- Bedienungsbühnen,
- Beschickungsbühnen und
- Galerien aller Art, die ausschließlich zur Bedienung und Wartung von Maschinen, Apparaten usw. bestimmt und geeignet sind.
Zu den Betriebsvorrichtungen gehören auch
- Lastenaufzüge in gewerblich genutzten Gebäuden,
- Autoaufzüge in Parkhäusern,
- Anlagen für den Transport von Rohstoffen oder Gegenständen der Fertigung, z. B. Förderbänder,
- Kühleinrichtungen,
- Absaugvorrichtungen, Entstaubungsanlagen und dergleichen,
- Stahltüren,
- Stahlkammern und
- Stahlfächer von Tresoranlagen usw.
Betriebsvorrichtungen: Autowerkstatt baut Arbeitsbühne ein
Herr Krause betreibt eine Autowerkstatt in einer gemieteten Halle. Im Januar 01 lässt er eine Arbeitsbühne einbauen, um die Fahrzeuge besser reparieren zu können. Für die Hebebühne zahlt er insgesamt 10.710 EUR (einschließlich 1.710 EUR Umsatzsteuer). Nach der amtlichen Abschreibungstabelle hat die Arbeitsbühne eine Nutzungsdauer von 15 Jahren, was einer Jahresabschreibung von (9.000 EUR : 15 =) 600 EUR entspricht. Herr Krause bucht den Anschaffungsvorgang wie folgt:
Buchungsvorschlag: Anschaffungsvorgang
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
0280/0470 | Betriebsvorrichtungen | 9.000 | |||
1576/1406 | Abziehbare Vorsteuer 19 % | 1.710 | 1200/1800 | Bank | 10.710 |
Buchungsvorschlag: Abschreibung
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
4830/6220 | Abschreibungen auf Sachanlagen | 600 | 0280/0470 | Betriebsvorrichtungen | 600 |
Für Betriebsvorrichtungen können Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung beansprucht werden
Da Betriebsvorrichtungen bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind, kann für sie – wenn die Voraussetzungen vorliegen – vorweg ein Investitionsabzugsbetrag beansprucht und/oder eine Sonderabschreibung von 20 % geltend gemacht werden.
Bildung eines Investitionsabzugsbetrags
Herr Schwarz (Unternehmer im Holzbau) möchte eine Fräsmaschine für sein Unternehmen anschaffen, um die Fräsarbeiten zu automatisieren und dafür seine Mitarbeiter anderweitig einsetzen zu können. Die Fräsmaschine ist für seinen Betrieb unerlässlich, weil er die nach dem Zufräsen fertigen Holzteile an Bauunternehmer aber auch Privatkunden für deren Hausbau verkauft.
Das Unternehmen des Herrn Schwarz erfüllt die Voraussetzungen des § 7g Abs. 1 EStG. Für die Lieferung und den Aufbau der Fräsmaschine liegt Herrn Schwarz bereits ein Angebot über 30.000 EUR (netto) vor.
Der Steuerberater Schlau von Herrn Schwarz bildet für die Anschaffung der Betriebsvorrichtung einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 50 %, mithin 15.000 EUR. Der Investitionsabzugsbetrag wird gewinnmindernd eingebucht.
Buchungsvorschlag: Bildung Investitionsabzugsbetrag
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
9970/9970 | Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell | 15.000 | 9971/9971 | Investitionsabzugs-betrag § 7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Haben) | 15.000 |
Sollte die Fräsmaschine nicht bis zum Ende des dritten auf das Wirtschaftsjahr des jeweiligen Abzugs folgenden Wirtschaftsjahres hinzugerechnet worden sein, ist der Abzug nach § 7g Abs. 1 EStG im Jahr der Bildung rückgängig zu machen.
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