Wenn diese Zahlen für alle Beschäftigen zutreffen, können Sie die so ermittelten Stunden mit der Anzahl aller Mitarbeiter multiplizieren (vgl. Tab. 4).

Beachten Sie:

  • Teilzeitmitarbeiter fließen entsprechend ihrer Arbeitszeit in die Berechnung ein.
  • Arbeitet in Ihrem Betrieb z. B. eine Halbtagskraft, wird diese mit 0,5 in der Berechnung berücksichtigt.

Wenn Sie (z. B. als Führungskraft) oder einzelne Beschäftige überhaupt nicht oder nur zu geringeren Teilen produktiv, also an Kundenaufträgen, mitarbeiten, sollten Sie diese Beschäftigten nur anteilig berücksichtigen. Es kommt wie gesagt vor, dass Inhaber oder Aushilfen nicht oder nur zu einem geringen Teil bei der Bearbeitung von Kundenaufträgen helfen. Sie müssen dann mit entsprechend niedrigeren Stundenzahlen, im Extremfall mit "0" angesetzt werden.

 
Berechnungsschema
  1 Geschäftsführung (50 % produktiv, d. h. 50 % von 1.260 Stunden, weil der Anteil an z. B. Angebotserstellung, Reklamationsbearbeitung oder Kundenaquise größer ist als bei anderen Mitarbeitern) 0,5
+ 1 Meister (100 % produktiv, also 1.260 Stunden) 1,0
+ 5 Mitarbeiter (100 % produktiv) 5,0
+ 1 Aushilfe (0 % produktiv) 0,0
= Produktive Mitarbeiter insgesamt 6,5
× Produktive Stunden/Mitarbeiter 1.260 Std.
= Produktive und verrechenbare Stunden/Jahr 8.190 Std.

Tab. 4: Schema zur Berechnung der produktiven Jahresstunden

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