Die Anwesenheitszeit ist nicht gleichbedeutend mit der produktiven Zeit, die Ihnen zur Verfügung steht, um Kundenaufträge zu bearbeiten oder Leistungen zu bebringen. Daher müssen Sie unproduktive Zeiten von den Anwesenheitsstunden pro Jahr abziehen (vgl. Tab. 3). Unproduktiv bedeutet, dass Sie z. B. administrative Aufgaben erledigen, etwa Kundengespräche führen, Kunden akquirieren, Beschwerden bearbeiten, Angebote schreiben, Bausstellen organisieren oder Mitarbeitern anlernen. In dieser Zeit können Sie nicht für einen Kunden arbeiten, und müssen diese Zeiten daher von der Jahresarbeitszeit abziehen.

Wichtig: Pausenzeiten müssen nicht berücksichtigt werden, da diese ja regelmäßig in der tariflichen Arbeitszeit enthalten sind.

 
Praxis-Tipp

Gängige Werte für unproduktive Zeiten liegen etwa bei 25–35 %. Für einen ersten Ansatz mag dies genügen. Wenn Sie später Erfahrungen mit der Kalkulation gesammelt haben, können Sie die Schätzungen z. B. durch eine Zeiterfassung konkretisieren und die Berechnung genauer durchführen. Bei einzelnen Mitarbeitern kann die unproduktive Zeit auch deutlich höher ausfallen; beispielsweise sind viele Geschäftsführer im Sinne der Definition überhaupt nicht produktiv tätig, sondern agieren vor allem "strategisch oder administrativ". Dafür haben dann andere Mitarbeiter mehr Zeit, um produktiv arbeiten zu können. Sie sollten also versuchen, dies bei der Berechnung der Arbeitszeiten zu berücksichtigen.

 
Berechnungsschema
  Anwesenheitsstunden/Jahr 1.680 Std.
Unproduktive Zeit (Schätzung: 25 % von 1.680 Std.) 420 Std.
= Produktive Stunden/Mitarbeiter 1.260 Std.

Tab. 3: Schema zur Berechnung der produktiven Jahresarbeitszeit

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