Im Forschungs- und Entwicklungsbericht sind die eigenen oder durch Dritte realisierten Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten anzugeben. Die Bedeutung der Forschung und Entwicklung lässt sich mit deren Notwendigkeit zur Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit begründen. Angaben zu der allgemeinen Ausrichtung, den laufenden Ausgaben und Investitionen sowie wichtigen Forschungsfeldern gehören in diesen Abschnitt des Lageberichts.

Werden branchenübliche Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten unterlassen, so ist dies entsprechend darzulegen und zu begründen. Sollte dagegen Forschung und Entwicklung nicht branchenüblich sein und tatsächlich keine Aktivität in diesem Bereich erfolgen, so entfällt auch die Berichtspflicht.

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