Bei der Risikobeurteilung in Bezug auf die Finanzinstrumente sind neben Finanzanlagen, Derivaten, Wertpapieren und Darlehensverbindlichkeiten auch Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie schwebende Geschäfte einzubeziehen, sofern diese gemäß dem Grundsatz der Wesentlichkeit für die Beurteilung der Lage oder der voraussichtlichen Entwicklung von Belang sind.

Unter den Risikomanagementzielen ist die Risikoneigung in Bezug auf Finanzinstrumente zu verstehen. Bei den Risikomanagementmethoden wird über die Aktivitäten im Umgang mit diesen Risiken berichtet: welche Finanzinstrumente aufgrund der damit verbundenen Risiken nicht verwendet werden, welche Risiken akzeptiert, auf Dritte übergewälzt werden sowie auch die Absicherung wesentlicher Transaktionen, die im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfasst werden.

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