Die Aufsicht über die Künstlersozialkasse führt das Bundesamt für Soziale Sicherung[1] [Bis 31.12.2019: Bundesversicherungsamt], soweit dieses Gesetz nichts Abweichendes bestimmt.

[1] Geändert durch Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts. Anzuwenden ab 01.01.2020.

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