Eine Ausgleichsvereinigung ist ein Zusammenschluss von mehreren Unternehmen. Die Ausgleichsvereinigung erfüllt anstelle der Unternehmen die Pflichten nach dem KSVG. Durch die Neufassung des § 32 KSVG wird seit 1.1.2015 die Bildung von Ausgleichsvereinigungen erleichtert. Die Künstlersozialkasse kann mit Zustimmung des Bundesversicherungsamts mit den Ausgleichsvereinigungen vertraglich abweichende Regelungen zum gesetzlichen Melde- und Abgabeverfahren vereinbaren.

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