Sowohl für bilanzierende Unternehmer als auch bei Einnahme-Überschuss-Rechnern gilt: Zahlungen per Kreditkarte sind mit dem Tag steuerlich abzugsfähig, an dem der Zahlungsbeleg unterschrieben wird.[1]

Sofern Unternehmer bilanzieren und eine bereits vorliegende Rechnung einige Zeit später per Kreditkarte bezahlen, erfolgt die Verbuchung unter dem Rechnungsdatum. Die Bezahlung per Kreditkarte wird dann wie jede andere Zahlung gebucht, also mit Belastung auf dem Konto.

 
Praxis-Beispiel

Rechnungsausgleich per Kreditkarte

Ein Unternehmer erhält am 30.6. Büromaterial für 278,84 EUR auf Rechnung. Am 16.7. holt er im Geschäft Druckerkartuschen und bezahlt dabei auch die Büromaterialrechnung per Kreditkarte.

Sofern der Unternehmer bilanziert, verbucht er die Rechnung für das Büromaterial unter dem Datum 30.6., die Vorsteuer macht er in der Umsatzsteuer-Voranmeldung für Juni bzw. für das II. Quartal 01 geltend. Die spätere Zahlung bzw. die Belastung auf dem Bankkonto wird nur noch als Zahlungsvorgang buchhalterisch erfasst.

Bei der Einnahmen-Überschussrechnung erfolgt die Verbuchung des Büromaterials erst mit der Bezahlung per Kreditkarte – also am 16.7. Die spätere Belastung des Betrags auf der Kreditkartenrechnung spielt keine Rolle.

Kleinere Ausgaben, die bilanzierende Unternehmer per Kreditkarte bezahlt haben, können diese aus Vereinfachungsgründen erst mit Abbuchung des entsprechenden Betrags von ihrem Bankkonto buchen. Sie machen dann die Vorsteuer im "falschen" Voranmeldungszeitraum geltend, ersparen sich aber erheblichen Verwaltungsaufwand. Auch ein Betriebsprüfer des Finanzamts wird dagegen nichts einzuwenden haben.

 
Praxis-Beispiel

Kreditkartenzahlung und Vorsteuerabzug

Ein Unternehmer kauft am 27.3. ein Fachbuch für 42,80 EUR und zahlt per Kreditkarte. Er erhält den Kassenzettel sowie den Quittungsdurchschlag für die Kreditkartenzahlung. Der Betrag von 42,80 EUR wird erst am 22.4. vom Bankkonto abgebucht.

Der Kauf des Fachbuchs wird mit Datum 27.3. erfasst; die Vorsteuer (7 % = 2,80 EUR) wird in der Umsatzsteuer-Voranmeldung für März geltend gemacht. Hierzu müssen die Kassenzettel im März erfasst werden. Als Gegenkonto verwendet man das Zwischenkonto "Geldtransit" (SKR 03/SKR 04: 1360/1460) im Haben. Die Abbuchung der 42,80 EUR wird unter dem Datum 22.4. auf dem Konto "Geldtransit" im Soll erfasst.

 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung Betrag EUR Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung Betrag EUR
4940 Zeitschriften, Bücher 42,80 1360 Geldtransit 42,80
1360 Geldtransit 42,80 1200 Bank 42,80
 
Konto SKR 04 Soll Kontenbezeichnung Betrag EUR Konto SKR 04 Haben Kontenbezeichnung Betrag EUR
6820 Zeitschriften, Bücher 42,80 1460 Geldtransit 42,80
1460 Geldtransit 42,80 1800 Bank 42,80

Hinweis zur Umsatzsteuer:

In dieser Buchung sind 7 % Vorsteuer (= 2,80 EUR) enthalten.

Einfacher geht es, wenn man den Kauf des Fachbuchs direkt am 22.4. in der Buchhaltung erfasst, wenn der Betrag vom Bankkonto abgebucht wird. Der Kaufbeleg wird hinter den entsprechenden Kontoauszug der Bank geheftet.

 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung Betrag EUR Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung Betrag EUR
4940 Zeitschriften, Bücher 40,00 1200 Bank 42,80
1571 Abziehbare Vorsteuer 7 % 2,80      
 
Konto SKR 04 Soll Kontenbezeichnung Betrag EUR Konto SKR 04 Haben Kontenbezeichnung Betrag EUR
6820 Zeitschriften, Bücher 40,00 1800 Bank 42,80
1401 Abziehbare Vorsteuer 7 % 2,80      

Hinweis zur Umsatzsteuer:

In dieser Buchung sind 7 % Vorsteuer (= 2,80 EUR) enthalten.

 
Wichtig

Unterlagen werden umfassend geprüft

Sofern die Kreditkarte über das Firmenkonto läuft, kann im Rahmen einer Betriebsprüfung die Vorlage aller Kreditkartenabrechnungen verlangt werden. Der Unternehmer sollte darauf achten, dass z. B. Fahrtenbuch und Reisekostenabrechnungen mit den Daten von Einkäufen etc. übereinstimmen. Kauft man nur gelegentlich mit Kreditkarte etwas für das Geschäft ein, kann es u. U. sinnvoller sein, eine private Kreditkarte zu nutzen und die betriebliche Ausgabe als Privateinlage zu verbuchen.

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