Kurzbeschreibung

Arbeitnehmer, die von der gesetzlichen in die private Kranken- und Pflegeversicherung wechseln, sollten einige Dinge berücksichtigen. Dazu zählen z. B. der Nachweis der neuen Versicherung und die Höhe des Beitrags. Mit diesem Schreiben informieren Arbeitgeber ihre Mitarbeiter, sodass bei der Personalarbeit alles korrekt läuft.

Arbeitnehmer, außerhalb Sachsens: Wechsel in die PKV

Beitragszuschuss zu Ihrer privaten Krankenversicherung

Sehr geehrte(r) Frau/Herr ......... ,

vielen Dank für die Information, dass Sie zum 1. Januar 20_ in eine private Kranken- und Pflegeversicherung wechseln. Durch den Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung ist organisatorisch Folgendes zu berücksichtigen:

  • Wir veranlassen die Abmeldung aus der Pflichtversicherung bei Ihrer bisherigen Krankenkasse.
  • Zu Ihrer privaten Kranken- und Pflegeversicherung erhalten Sie von uns einen monatlichen Beitragszuschuss. Die Höhe beträgt in diesem Jahr 2024 max. 421,76 EUR für die Krankenversicherung und 87,98 EUR für die Pflegeversicherung monatlich. Der Zuschuss ist allerdings begrenzt auf die Hälfte des Betrags, den Sie insgesamt tatsächlich aufzuwenden haben.
  • Die Beiträge für die private Kranken- und Pflegeversicherung müssen Sie persönlich an die Versicherungsgesellschaft abführen. Bitte beachten Sie die dortigen Fälligkeitsregelungen, um Nachteile zu vermeiden.
  • Die Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge werden wie bisher abgeführt.

Bitte reichen Sie uns zeitnah eine Bescheinigung über die Höhe der künftigen privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für sich und ggf. Ihre Angehörigen ein. Bitte fügen Sie auch eine Bescheinigung bei, aus der die Art, in der die Versicherung durchgeführt wird, hervorgeht. Die privaten Versicherer bieten Ihnen spezielle Bescheinigungen über die Art der Durchführung der Versicherung an.

Bitte legen Sie uns die Bescheinigung spätestens am __.__.____ vor.

Den Beitragszuschuss erhalten Sie, solange Ihnen Arbeitsentgelt gezahlt wird. Dazu gehören auch Zeiten der Entgeltfortzahlung bei Krankheit. Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung müssen Sie Ihre Beiträge in voller Höhe allein weiterbezahlen. Es empfiehlt sich, dies bei der Auswahl der Höhe Ihres Krankentagegeldes zu berücksichtigen.

Bei Arbeitsunfähigkeit stellen die Ärzte auch für privat versicherte Patienten Bescheinigungen aus, die Sie bitte bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen am nächsten Werktag vorlegen.

Mit freundlichen Grüßen

Arbeitnehmer in Sachsen: Wechsel in die PKV

Beitragszuschuss zu Ihrer privaten Krankenversicherung

Sehr geehrte(r) Frau/Herr ......... ,

vielen Dank für die Information, dass Sie zum 1. Januar 20_ in eine private Kranken- und Pflegeversicherung wechseln. Durch den Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung ist organisatorisch Folgendes zu berücksichtigen:

  • Wir veranlassen die Abmeldung aus der Pflichtversicherung bei Ihrer bisherigen Krankenkasse.
  • Zu Ihrer privaten Kranken- und Pflegeversicherung erhalten Sie von uns einen monatlichen Beitragszuschuss. Die Höhe beträgt in diesem Jahr 2024 max. 421,76 EUR für die Krankenversicherung und 62,10 EUR für die Pflegeversicherung monatlich. Der Zuschuss ist allerdings begrenzt auf die Hälfte des Betrags, den Sie insgesamt tatsächlich aufzuwenden haben.
  • Die Beiträge für die private Kranken- und Pflegeversicherung müssen Sie persönlich an die Versicherungsgesellschaft abführen. Bitte beachten Sie die dortigen Fälligkeitsregelungen, um Nachteile zu vermeiden.
  • Die Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge werden wie bisher abgeführt.

Bitte reichen Sie uns zeitnah eine Bescheinigung über die Höhe der künftigen privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für sich und ggf. Ihre Angehörigen ein. Bitte fügen Sie auch eine Bescheinigung bei, aus der die Art, in der die Versicherung durchgeführt wird, hervorgeht. Die privaten Versicherer bieten Ihnen spezielle Bescheinigungen über die Art der Durchführung der Versicherung an.

Bitte legen Sie uns die Bescheinigung spätestens am __.__.____ vor.

Den Beitragszuschuss erhalten Sie, solange Ihnen Arbeitsentgelt gezahlt wird. Dazu gehören auch Zeiten der Entgeltfortzahlung bei Krankheit. Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung müssen Sie Ihre Beiträge in voller Höhe allein weiterbezahlen. Es empfiehlt sich, dies bei der Auswahl der Höhe Ihres Krankentagegeldes zu berücksichtigen.

Bei Arbeitsunfähigkeit stellen die Ärzte auch für privat versicherte Patienten Bescheinigungen aus, die Sie bitte bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen am nächsten Werktag vorlegen.

Mit freundlichen Grüßen

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