Norm Erläuterung Inkrafttreten Änderungsgesetz Verfahrensstand
§ 33 UStDV Die Wertgrenze für Kleinbetragsrechnungen ist von 150 EUR auf 250 EUR erhöht worden. Davon profitiert der Handel mit Waren des täglichen Bedarfs, bei welchem solche kleinen Bargeschäfte häufig vorkommen. 1.1.2017 Zweites Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Zweites Bürokratieentlastungsgesetz - BEG II) vom 30.6.2017 Verkündet am 5.7.2017 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2143.

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