Norm Erläuterung Inkrafttreten Änderungsgesetz Verfahrensstand
KStR 2022 Die bisherigen KStR 2015 werden an die gesetzlichen Änderungen und seit 2015 ergangene grundlegende Rechtsprechung angepasst. Umfassender sind insbesondere die Regelungen zur ertragsteuerlichen Behandlung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (R 4.1 bis R 4.3 KStR) sowie die Regelungen zur ertragsteuerlichen Organschaft (R 14.8 KStR). Nicht enthalten sein werden jedoch Ausführungen zu den Änderungen im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom 25.6.2021 (BGBl.2021 I S. 2050). Zu der durch das KöMoG ab 2022 möglichen Option zur Körperschaftsbesteuerung sollen nähere Erläuterungen in einem BMF-Schreiben erfolgen. VZ 2022 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Körperschaftsteuerrechts (Körperschaftsteuer-Richtlinien 2022 - KStR 2022)

Entwurf des BMF vom 27.10.2021

Zustimmender Beschluss im Bundesrat am 8.4.2022.

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