Norm Erläuterung Inkrafttreten Änderungsgesetz Verfahrensstand
GwG und andere Gesetze Es wird die EU-Richtlinie 2018/843 in nationales Recht umgesetzt. Dazu kommt es zu einer Ausdehnung des Kreises der Meldepflichtigen, zu denen dann neben Abschlussprüfern, externe Buchprüfern, Steuerberatern auch Berufsvertretungen und Lohnsteuerhilfevereine gehören. Ferner sind Kunsthändler, Vermittler, Lageristen und Auktionshäuser betroffen. Auch für elektronische Geldbörsen und Umtauschplattformen für Kryptowerte sind künftig die Meldepflichten relevant. Zudem kommt es zu einer Einschränkung der berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht; dies gilt nur noch bei Rechtsberatung und Prozessvertretung. Eine verstärkte Sorgfaltspflicht bei Hochrisikoländern und Verdachtsmeldungen bei Immobilientransaktionen runden die Anpassungen ab. Damit sollen die Geldwäscherisiken im deutschen Immobiliensektor angegangen werden. Die Verdachtsmeldungen sind ab einem Betrag von 10.000 EUR vorgeschrieben. Im Handel mit Edelmetallen sinkt die Betragsgrenze für eine Meldung auf nur 2.000 EUR. 1.1.2020 Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur 4. EU-Geldwäscherichtlinie vom 12.12.2019

Referentenentwurf des BMF v. 20.5.2019.

Regierungsentwurf v. 31.7.2019.

Beschluss im Bundestag am 14.11.2019.

Zustimmung im Bundesrat am 29.11.2019.

Verkündet am 19.12.2019 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2602.
GwG Die Verordnung konkretisiert die Meldepflichten bestimmter Berufsträger bei Immobilientransaktionen und soll Geldwäscherisiken im Immobiliensektor entgegenwirken. Hintergrund ist die Nationale Risikoanalyse, nach welcher der Immobiliensektor als ein besonders mit Geldwäscherisiken belasteter Bereich hervorgegangen ist. In der Verordnung werden typologisierte Sachverhalte bei Immobilientransaktionen (z.B. Bargeld, Kryptowährung, Risikostaaten, Treuhandverhältnisse, etc.) festgelegt, die an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zu melden sind. Meldepflichtig sind insbesondere Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Rechtsgrundlage der Verordnung sind die Änderungen des Geldwäschegesetzes, die zum 1.1.2020 in Kraft getreten sind. Zeitpunkt des Inkrafttretens ist noch offen. Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien - GwGMeldV-Immobilien) vom 20.8.2020.

Referentenentwurf des BMF v. 20.5.2020.

Verkündet am 31.8.2020 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1965.

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