Norm Erläuterung Inkrafttreten Änderungsgesetz Verfahrensstand
  Der Bundeshaushaltplan für 2017 soll erneut ausgeglichen sein; er weist Einnahmen und Ausgaben i. H. v. jeweils 329,1 Mrd. EUR aus. Es ist keine Nettokreditaufnahme vorgesehen. Geplant ist aber eine Ermächtigung zur Kreditaufnahme soweit diese der Tilgung von im Haushaltsjahr fällig werdenden Krediten dient. Die Steuereinnahmen sind mit 301,1 Mrd. EUR veranschlagt, rund 11 Mrd. EUR mehr als in 2016. Auch der Finanzplan bis zum Jahr 2020 kommt ohne neue Schulden aus, wobei von weiter steigenden Steuereinnahmen ausgegangen wird (Planansatz 2020 mit 339,4 Mrd. EUR). 1.1.2017 Haushaltsgesetz 2017 v. 20.12.2016

Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 12.8.2016.

Stellungnahme des Bundesrats vom 23.9.2016.

Beschluss im Bundestag am 25.11.2016 und im Bundesrat am 16.12.2016.

Verkündet am 23.12.2016 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3016.

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