Des Weiteren können präventive Maßnahmen die Festlegung von Richtlinien sein, in denen eine Null-Toleranz-Politik im Hinblick auf Kick-Back-Zahlungen festgehalten wird. Aber auch eine angemessene/faire Bezahlung der Einkäufer sowie Vertragsklauseln gegen Korruption zählen zu den präventiven Maßnahmen.

Folgendes Vorgehensmodell zeigt, wie man sich bei einem Kick-Back-Angebot als Einkäufer verhalten sollte:

  • Ablehnung des Kick-Back-Angebots.
  • Meldung des Vorfalls an den direkten Vorgesetzen, den Anti-Korruptionsbeauftragten und an den zuständigen Compliance Officer.
  • Vergleich der Ausschreibungsbedingungen und der endgültigen Bedingungen im Rahmen der Auftragsvergabe, ob die Ablehnung des Kick Backs zu negativen Folgen geführt hat.
  • Beendigung der Geschäftsbeziehungen zu den Lieferanten.
  • Dokumentation des Vorgangs für die Unterlagen.

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