Kassensysteme sind mit Software ausgestattet. Ob elektronische Kassen manipulierbar sind, hängt somit davon ab, ob die Software (nachträgliche) Veränderungen zulässt, die nicht nachvollziehbar sind. Die KassenSichV lässt es nicht mehr zu, dass unkontrollierbare (nachträgliche) Eingriffe vorgenommen werden. Beliefert ein Unternehmer (Programmierer) seine Kunden mit offensichtlich manipulierbaren Kassensystemen, läuft er Gefahr für die hinterzogenen Steuern seiner Kunden haften zu müssen[1] Die Kassensysteme können auf unterschiedliche Weise manipuliert werden, z. B. hinsichtlich

  • Anzahl und Höhe der Umsätze,
  • Stornos,
  • Herabsetzung des Tagesumsatzes,
  • Missbrauchs des Trainingsspeichers in der Gastronomie.

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