Wird eine elektronische Registrierkasse benutzt, müssen die Tagesendsummenbons (sog. Z-Bons) aufbewahrt werden, und zwar vollständig. Sie sind fortlaufend zu nummerieren und es dürfen keine Bons fehlen. Folgende Daten muss ein Z-Bon festhalten:

  • Unternehmensname,
  • Zeitangabe des Abrufs,
  • Datum,
  • Tagessumme,
  • Kundenkennzahl,
  • Bar-oder Kreditkartenzahlung,
  • Stornierungen,
  • Retouren,
  • Tagesabschlussauswertungen.
 
Wichtig

Bedienungsanleitungen für die Kassen aufbewahren

Für jede Kasse ist auch die betreffende Bedienungsanleitung aufzubewahren. Diese geben nämlich über die technischen Voraussetzungen der Datenerfassung und deren Möglichkeiten der Änderung Auskunft. Die Aufbewahrungspflicht gilt auch für Handbücher und Wartungsprotokolle sowie Programmieranleitungen. Bei einer elektronischen Registrierkasse werden regelmäßig alle Einnahmen einzeln (pro Kunde) erfasst. Eine summarische Erfassung der Tageseinnahmen scheidet daher in dieser Situation aus.

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