Begriff

Eigenkapital ist das Reinvermögen eines Unternehmens und damit das eingesetzte Kapital zu Buchwerten. In der Bilanz ergibt sich die Position Eigenkapital aus der Differenz zwischen dem Vermögen (Aktiva – den positiven Vermögensgegenständen) und den Schulden (Passiva – den negativen Vermögensgegenständen). Zum Unterschiedsbetrag zwischen Vermögen und Schulden wird als Saldo das Eigenkapital hinzugesetzt. Damit sind beide Bilanzseiten immer betragsmäßig ausgeglichen.

Das Eigenkapital ist eine "Quasi-Verbindlichkeit" des Unternehmens gegenüber dem Unternehmer (Einzelunternehmer, Personen- und Kapitalgesellschaft). Im Unterschied zum Fremdkapital besteht aber hier keine Rückzahlungsverpflichtung zu einem bestimmten Zeitpunkt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Vorschriften zum Kapital sind in §§ 241a, 242, 247 u. 252 HGB; §§ 4 u. 5 EStG; R 4.1, R 4.2 EStR zu finden.

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