Ergänzungsbilanzen enthalten keine Wirtschaftsgüter. Diese Bilanz dient lediglich dazu, Korrekturen aus den Wertansätzen in der Gesamthandsbilanz darzustellen, soweit sie aus der
- Anschaffung des Mitunternehmeranteils
- Einbringung einzelner Wirtschaftsgüter in die Personengesellschaft
- Einbringung eines (Teil)Betriebs
stammen oder
- von personenbezogenen Steuervergünstigungen herrühren.[1]
Insoweit werden die Werte der Gesamthandsbilanz positiv oder negativ ergänzt und den betreffenden Gesellschaftern zugerechnet.
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