Ergänzungsbilanzen enthalten keine Wirtschaftsgüter. Diese Bilanz dient lediglich dazu, Korrekturen aus den Wertansätzen in der Gesamthandsbilanz darzustellen, soweit sie aus der

  • Anschaffung des Mitunternehmeranteils
  • Einbringung einzelner Wirtschaftsgüter in die Personengesellschaft
  • Einbringung eines (Teil)Betriebs

stammen oder

  • von personenbezogenen Steuervergünstigungen herrühren.[1]

Insoweit werden die Werte der Gesamthandsbilanz positiv oder negativ ergänzt und den betreffenden Gesellschaftern zugerechnet.

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