Steuerberatungsgesellschaften, Rechtsanwaltsgesellschaften bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Rechtsform einer juristischen Person (AG, KG a. A., GmbH) sind sowohl Pflichtmitglied in der örtlich zuständigen Berufskammer als auch in der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer.

 
Praxis-Tipp

Wann Widerspruch gegen den IHK-Beitragsbescheid eingelegt werden sollte

Legen Sie gegen den Beitragsbescheid der IHK Widerspruch ein mit der Begründung, dass der Messbetrag nicht auf eine gewerbliche Tätigkeit zurückgeht. Die IHK setzt dann i. d. R. die Umlage ab.

Bei Gesellschaften in der Rechtsform einer juristischen Person sind die Gesellschaft selbst und die Mitglieder der Geschäftsführung bzw. des Vorstands Pflichtmitglieder.

  • Außerdem besteht für Gesellschaften neben der Mitgliedschaft in der Steuerberaterkammer diese auch in der Industrie- und Handelskammer.
  • Bei Doppel- bzw. Dreifachzulassung (Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) besteht Doppel- bzw. Dreifachmitgliedschaft, d. h., die Beiträge müssen ggf. mehrfach gezahlt werden.

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