Wenn das Unternehmen nicht ideal ausgelastet ist, stellt sich die Frage, worin die Gründe für die mangelnde Auslastung liegen. Zwangsläufig wird auch überprüft, ob die angebotenen Preise überhöht sind und somit keine Aufträge seitens der Kunden zugeteilt werden. Jeder weitere Auftrag, der verloren geht, führt jedoch dazu, dass die zukünftigen Aufträge mit noch höheren Zuschlägen kalkuliert werden müssen, da die Kosten des Unternehmens nun durch weniger Aufträge getragen werden müssen. Da sich aber die Zuschlagssätze erhöht haben, ist die Wahrscheinlichkeit, einen zusätzlichen Auftrag zu generieren noch geringer geworden. Dieser Prozess wird als Fixkostenprogression (im Gegensatz dazu siehe Fixkostendegression) bezeichnet und muss unterbrochen werden.

 
Praxis-Beispiel

Stundensatzerhöhung durch geringere Auslastung vermeiden

In dem in Abb. 4 aufgeführten Beispiel führt die mangelnde Auslastung dazu, dass die anteilige Abschreibung pro Maschinenstunde um 2,50 EUR steigt. Im Normalbetrieb können ca. 1.000 Maschinenstunden verkauft werden. Aufgrund der mangelnden Auslastung können nur 800 Stunden verkauft werden. Da der Unternehmer sämtliche Kosten auch für den Fall der mangelnden Auslastung gedeckt wissen will, müssen die Kosten je Maschine um 2,50 EUR erhöht werden. Konsequenz: Es ist noch schwerer, Aufträge zu erzielen.

Abb. 4: Veränderung der anteiligen Abschreibung bei mangelnder Auslastung

Dieser Prozess kann durch die Ermittlung der kurzfristigen und langfristigen Preisuntergrenze unterbrochen werden. In die Berechnung der kurzfristigen Preisuntergrenze fließen nur die Kosten ein, die direkt in Verbindung zur Auftragsannahme stehen. Für das vorab aufgeführt Beispiel bedeutet dies, dass die Abschreibung der Maschinen unabhängig von der Auftragsannahme anfällt. Die anteilige Abschreibung je Maschinenstunde wird also nicht bei der Herleitung der kurzfristigen Preisuntergrenze berücksichtigt. Lediglich die Kosten, die direkt mit der Auftragsannahme in Verbindung stehen, wie z. B. Löhne, Material, Betriebsbedarf, Verschleiß etc., werden berücksichtigt. Da diese Kosten unabhängig von der Auslastung relativ gleich bleibend anfallen, ist die kurzfristige Preisuntergrenze bei mangelnder Auslastung tendenziell genauso hoch wie im Normalbetrieb.

Daraus resultiert, dass zunächst jeder Umsatz oberhalb der kurzfristigen Preisuntergrenze einen Deckungsbeitrag erwirtschaftet. Deckt die Summe der Deckungsbeiträge die fixen Kosten, hat die Unternehmung den Break-even-Punkt erreicht. Verschlechtert sich der durchschnittliche Deckungsbeitrag, müssen durch Wachstum zusätzliche Umsätze generiert werden, um somit die fixen Kosten decken zu können. Alternativ sind die fixen Kosten zu reduzieren. Beide Wege führen zur Erreichung des Break-even-Punkts.

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