Grundsätzlich muss das Unternehmen bei langfristiger Betrachtung mindestens die langfristige Preisuntergrenze erreichen, damit keine Verluste erwirtschaftet werden. Immer dann, wenn das Unternehmen über freie Kapazitäten bedingt z. B. durch

  • mangelnde Auslastung,
  • Überstunden/Schichtausweitung,
  • Wachstum,
  • anlageintensive Leistungsbereiche etc.

verfügt, kann die Annahme eines Auftrags auch dann sinnvoll sein, wenn er oberhalb der kurzfristigen und unterhalb der langfristigen Preisuntergrenze liegt. Dies liegt darin begründet, dass die anteiligen Kosten, die zwischen der kurzfristigen und der langfristigen Preisuntergrenze liegen, so oder so anfallen. Sie verhalten sich absolut fix. Besteht also die Möglichkeit, diese zumindest zum Teil durch einen zusätzlichen Auftrag zu decken, kann die Annahme sinnvoll sein. Sollte trotz freier Kapazitäten ein derartiger Auftrag nicht angenommen werden, verstreicht die Chance, das Ergebnis zu verbessern.

 

Wettbewerbsvorteil

Es ist zu erkennen, welch hohe Bedeutung die Richtwerte bei der Erstellung eines Angebots haben. Hieraus kann sich ein regelrechter Wettbewerbsvorteil entwickeln, da viele mittelständische Unternehmen nicht über derartig detaillierte Informationen verfügen.

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