Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Sonderabschreibungen nachholen
  • 5-Jahreszeitraum
  • Abweichung zur Handelsbilanz

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV-Position
Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 EStG (ohne Kfz) 4851 6241   Abschreibungen auf Sachanlagen
Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 EStG (mit Kfz) 4852 6242   Abschreibungen auf Sachanlagen

So kontieren Sie richtig!

Die Sonderabschreibung von 20 % kann innerhalb des Begünstigungszeitraums von 5 Jahren beansprucht werden. Das bedeutet für den Unternehmer, dass er die Sonderabschreibung, die er bisher nicht in Anspruch genommen hat, innerhalb dieses 5-Jahreszeitraums nachholen kann. Beim Jahresabschluss sollte er prüfen, welche Möglichkeiten ihm offen stehen, um die Steuerbelastung weiter zu mindern. Er kann daher für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens neben der linearen Abschreibung die 20 %ige Sonderabschreibung gem. § 7g Abs. 5 und 6 EStG beanspruchen. Die Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter bucht der Unternehmer auf das Konto "Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 EStG (ohne Kfz)" 4851 (SKR 03) bzw. 6241 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 EStG (ohne Kfz)

an Wirtschaftsgut (Vermögensgegenstand)

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Nachholung der Sonderabschreibung

Ein Unternehmer hat in Januar des Jahres 01 für 42.000 EUR einen neuen Firmenwagen erworben. Die Nutzungsdauer nach der amtlichen Abschreibungstabelle beträgt 6 Jahre. Das Fahrzeug wurde nachweislich in den Jahren 01 und 02 zu mehr als 90 % betrieblich genutzt. Eine Sonderabschreibung hat er bisher nicht in Anspruch genommen. Im 5. Jahr nach der Anschaffung möchte der Unternehmer alle Möglichkeiten zur Gewinnminderung ausschöpfen. Er stellte fest, dass er nunmehr im Jahr 05 für den in 01 angeschafften Firmenwagen die 20 %ige Sonderabschreibung noch beanspruchen kann. Wichtig ist, dass die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme in den Jahren 01 und 02 vorlagen. Da dies der Fall ist, ergibt sich folgendes Bild:

 
Anschaffung im Januar 01 für 42.000 EUR
Lineare Abschreibung 7.000 EUR
Wert am 31.12. des Jahres 01 35.000 EUR
Abschreibung im Jahr 02 7.000 EUR
Wert am 31.12. des Jahres 02 28.000 EUR
Abschreibung im Jahr 03 7.000 EUR
Wert am 31.12. des Jahres 03 21.000 EUR
Abschreibung im Jahr 04 7.000 EUR
Wert am 31.12. des Jahres 04 14.000 EUR
Sonderabschreibung 20 % im Jahr 05 8.400 EUR
Abschreibung im Jahr 05 5.599 EUR
Wert am 31.12. des Jahres 05 1 EUR

Der Begünstigungszeitraum beträgt 5 Jahre. Die vollen 20 % kann er also im 5. Jahr geltend machen. Damit ist der Firmenwagen bereits nach 5 Jahren abgeschrieben. Eine Verteilung des Restwerts, auf die verbleibende Nutzungsdauer, scheidet damit aus.

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4852/6242 Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 EStG (für Kfz) 8.000      
4832/6222 Abschreibungen auf Kfz 5.599 0320/0520 Pkw 13.999

3 Sonderabschreibungen in der Steuerbilanz

Die Sonderabschreibung beträgt 20 %, die beliebig auf den Begünstigungszeitraum von 5 Jahren verteilt werden kann.

  • Es können 20 % sofort im 1. Jahr geltend gemacht werden.
  • Es können 20 % gleichmäßig mit 4 % auf 5 Jahre verteilt werden.
  • Es können 20 % beliebig verteilt werden, z. B. im 1. und 2. Jahr 0 %, im dritten Jahr 10 % und im 4. und 5. Jahr jeweils 5 %.
  • Es können z. B. vom 1. bis zum 4. Jahr 0 % und im 5. Jahr 20 % beansprucht werden.
  • Denkbar ist auch jede andere Verteilung.

Um die Sonderabschreibung nutzen zu können, darf die private Nutzung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und im darauffolgenden Jahr jeweils nicht mehr als 10 % betragen. D. h., dass jedes Jahr für sich zu betrachten ist. Wie die private Nutzung ab dem Jahr 03 aussieht, spielt für die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung keine Rolle. D. h., dass die Sonderabschreibung immer in Anspruch genommen werden kann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen in den ersten beiden Jahren erfüllt sind.

 
Praxis-Tipp

Wahl im 5-Jahreszeitraum

Ist die 10 %-Grenze im Anschaffungsjahr und im Folgejahr nicht überschritten worden, steht dem Unternehmer die Sonderabschreibung automatisch für den gesamten 5-Jahreszeitraum zur Verfügung. Die höchste Steuerermäßigung erreicht der Unternehmer, wenn er die Sonderabschreibung in einem Jahr geltend macht, in dem sein Gewinn besonders hoch ist.

Der Begünstigungszeitraum beträgt immer 5 Jahre, unabhängig davon in welchem Jahr das Abschreibungsvolumen von 20 % ausgeschöpft wurde.

Vorteil: Der Unternehmer nimmt die lineare Abschreibung unverändert während des gesamten 5-jährigen Begünstigungszeitraums in Anspruch. Erst danach erfolgt die Neuberechnung über die Restnutzungsdauer.

 
Praxis-Beispiel

Sonderabschreibung in einem späteren Jahr/Restwertabschreibung

Der Unternehmer hat im Jahr 01 eine Maschine angeschafft, die eine Nutzungsdauer von 10 Jahren hat. Die Anschaffungskosten haben 50.000 EUR betragen. Im Jahr 03 entstehen nachträgliche Herstellungskosten von 8.000 EUR. Eine 20 %ige Sonderabschreibung wurde in den Jahren 01 bis 03 nicht i...

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